18 June 2026, 22:07

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Verzögerung bei A39-Erweiterung: Entscheidendes Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt. Eine Gerichtsentscheidung, die für kommenden Dienstag erwartet wird, könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten an zentralen Abschnitten wiederaufgenommen werden dürfen. Das Projekt sieht sich mit Klagen der Umweltorganisation BUND konfrontiert.

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2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt der A39 eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Die mündliche Verhandlung in diesem Fall findet nun am 23. Juni statt, die Entscheidung wird für Dienstag erwartet.

Der südliche Abschnitt soll von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra ist zudem der Bau des neuen Rasthofs Tappenbecker Moor geplant. Wie auf der Website der Autobahn GmbH zu lesen ist, ist der Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt jedoch derzeit nicht vollziehbar.

Der BUND hat zudem 2024 eine separate Klage eingereicht, über die noch verhandelt wird. Auch in diesem Fall könnte kommende Woche eine Entscheidung fallen. Die fertige A39 soll Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und an die A7 anschließen.

Das anstehende Urteil wird darüber entscheiden, ob die Arbeiten an den Abschnitten in Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können. Die Entscheidung folgt auf Jahre voller Rechtsstreitigkeiten und verfahrensrechtlicher Anpassungen. Das Ergebnis wird sich auf den Zeitplan für die Fertigstellung der Autobahn und ihre geplante Trasse durch Niedersachsen auswirken.

Quelle