24 March 2026, 18:11

AfD klagt gegen Ausschluss vom Brandenburgischen Zukunftstag nach Extremismus-Einstufung

Gruppe von Schülerinnen und Schülern marschiert in Berlin mit einem bunt bemalten "Students for Future"-Schild vor einem Hintergrund aus Gebäuden, Bäumen und Himmel.

AfD klagt gegen Ausschluss vom Brandenburgischen Zukunftstag nach Extremismus-Einstufung

Die AfD-Fraktion in Brandenburg hat rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem sie von einer Berufsorientierungsveranstaltung für Schüler ausgeschlossen wurde. Der Ausschluss erfolgte, nachdem die Partei vom Landesverfassungsschutz offiziell als gesicherte rechtsextremistische Vereinigung eingestuft worden war. Während die Behörden die Entscheidung verteidigten, bezeichnete die AfD diese als ungerechtfertigt und politisch motiviert.

Der Streit dreht sich um den Brandenburgischen Zukunftstag, eine jährliche Initiative, die Schülerinnen und Schülern ab der siebten Klasse eintägige Praktika ermöglicht. Fast 1.000 Plätze werden angeboten, wobei sich Anbieter über eine Online-Plattform registrieren. Im vergangenen Jahr hatte die AfD noch teilgenommen, als sie lediglich als Verdachtsfall für Rechtsextremismus galt.

In diesem Jahr wurde der Landesverband der Partei vom Brandenburgischen Verfassungsschutz jedoch zur gesicherten rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft. Daraufhin schloss das Bildungsministerium die AfD von der Veranstaltung am 23. April 2026 aus. Die Fraktion behauptet, sich zweimal angemeldet zu haben – beide Einträge seien jedoch gelöscht worden.

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Die AfD wies die Ablehnung als unbegründet zurück und kündigte an, dagegen gerichtlich vorzugehen. Das Ministerium hingegen betonte, die Entscheidung sei rechtmäßig und bereits zweimal von Verwaltungsgerichten bestätigt worden.

Die Klage ist der jüngste Konflikt zwischen der AfD und den Brandenburgischen Behörden. Der Ausschluss vom Zukunftstag ist eine direkte Folge der verschärften Extremismus-Einstufung. Nun müssen Gerichte klären, ob das Verbot Bestand hat oder ob die AfD in kommenden Jahren wieder an der Veranstaltung teilnehmen darf.

Quelle