17 January 2026, 14:02

Bahnbrechendes Urteil: Freelancer vor Rückforderungen bei Scheinselbstständigkeit geschützt

Ein detaillierter Stadtplan von Wageningen, Deutschland, der Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt.

Bahnbrechendes Urteil: Freelancer vor Rückforderungen bei Scheinselbstständigkeit geschützt

Bundesarbeitsgericht kippt Rückforderungsansprüche bei Scheinselbstständigkeit – bahnbrechendes Urteil für Freiberufler

Das Bundesarbeitsgericht hat ein richtungsweisendes Urteil zu Freelancer-Verträgen gefällt. Demnach dürfen Unternehmen von Freiberuflern keine bereits gezahlten Honorare zurückfordern, selbst wenn deren Tätigkeit im Nachhinein als abhängige Beschäftigung eingestuft wird. Arbeitgeber tragen künftig eine größere Verantwortung dafür, die Vertragsbedingungen vor der Anstellung genau zu prüfen.

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Ausgangspunkt des Verfahrens war der Fall eines selbstständigen Managers, dessen Tätigkeit später als abhängiges Beschäftigungsverhältnis gewertet wurde. Laut dem neuen Urteil können Unternehmen die Rückzahlung von Honoraren nicht verlangen – selbst dann nicht, wenn die Rentenversicherungsträger die Zusammenarbeit rückwirkend als Arbeitsverhältnis einordnen. Das Gericht betonte, dass Arbeitsgerichte eigenständig prüfen müssen, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorlag, anstatt sich auf die Einschätzung der Rentenversicherung zu verlassen.

Das finanzielle Risiko einer Falscheinstufung liegt damit vollständig bei den Arbeitgebern. Wurde ein Freiberufler in gutem Glauben engagiert, können Rückforderungsansprüche als Rechtsmissbrauch gewertet werden. Rechtsexperten bewerten die Entscheidung als grundlegenden Wandel, der Unternehmen zwingt, den Status von Vertragspartnern vor Abschluss gründlich zu überprüfen. Zudem klärt das Urteil, dass primär die Arbeitsagentur – und nicht das einstellende Unternehmen – für Sozialabgaben und Erstattungen verantwortlich ist. Dies wird Firmen dazu veranlassen, Freelancer-Verträge künftig mit weitaus größerer Sorgfalt zu gestalten.

Die Entscheidung stärkt den Schutz von Freiberuflern und Solo-Selbstständigen. Arbeitgeber müssen nun von Anfang an sicherstellen, dass Verträge die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse korrekt abbilden. Unterlassen sie dies, drohen ihnen finanzielle Risiken – ohne Möglichkeit, gezahlte Beträge zurückzufordern.