Bayerisches Testzentrum verliert 95.000-Euro-Prozess wegen ungültiger Corona-Speicheltests

Reingard Faust
Reingard Faust
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Ein Plakat mit Text und Bildern ├╝ber Covid-19-Booster-Fakten, darunter Statistiken, Virustyp, potentielle Risiken und eine Grafik einer Person mit Mund-Nasen-Schutz.Reingard Faust

Bayerisches Testzentrum verliert 95.000-Euro-Prozess wegen ungültiger Corona-Speicheltests

Ein bayerisches Testzentrum hat einen Rechtsstreit um 95.000 Euro an Erstattungen verloren, nachdem es nicht zugelassene Speicheltests zur Covid-Erkennung eingesetzt hatte. Die Einrichtung, die Ende 2021 ihren Betrieb aufnahm, setzte auf ein Testmodell, das aufgrund von Zuverlässigkeitsproblemen bereits ausgemustert worden war. Die Behörden forderten später die vollständige Rückzahlung der für die Leistungen ausgegebenen Gelder. Das Zentrum begann im Dezember 2021 auf Auftrag des Landratsamts Dachau mit seiner Arbeit. Bis März 2022 war es bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern registriert und führte den Speicheltest AT088/21 – auch als "Saliva" bekannt – ein. Über 200.000 dieser Tests wurden beschafft, obwohl das Modell den offiziellen Standards nicht mehr entsprach. Im April 2022 erhielt das Zentrum 95.000 Euro als Vergütung für vier Monate Testbetrieb. Doch bald kamen Unregelmäßigkeiten ans Licht, und im August 2023 widerrief die KV den ursprünglichen Bewilligungsbescheid. Die Servicegebühren und Materialkosten wurden auf null gesetzt, und die vollständige Rückforderung der Gelder wurde angeordnet. Die Betreiberin focht die Entscheidung an und argumentierte, sie habe in gutem Glauben gehandelt und sich auf die Zusicherungen ihres Lieferanten verlassen. Sie behauptete, von der Ungültigkeit des Tests nichts gewusst zu haben. Doch das Verwaltungsgericht München wies ihre Klage ab und urteilte, dass die Überprüfung der Zulassung der Tests in ihrer Verantwortung gelegen habe. Das Gericht bestätigte die Rückforderungsanordnung und stellte fest, dass die Verwendung eines nicht zugelassenen Produkts eine unzulässige Leistungsabrechnung darstelle. Das Urteil unterstreicht, dass Testzentren sicherstellen müssen, dass alle verwendeten Materialien den behördlichen Vorgaben entsprechen. Die Betreiberin muss nun die gesamten 95.000 Euro zurückzahlen. Der Fall zeigt die finanziellen und rechtlichen Risiken auf, die mit der Nichteinhaltung der Richtlinien der Gesundheitsbehörden während der Pandemie verbunden sind.

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