Betrunken zum Vorstellungsgespräch: 4,75 Promille enden mit Strafe und Job-Absage
Adriana HaufferBetrunken zum Vorstellungsgespräch: 4,75 Promille enden mit Strafe und Job-Absage
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch – mit einem Blutalkoholwert von fast dem Zehnfachen der erlaubten Grenze. Der Vorfall ereignete sich in einem Seniorenheim, wo Mitarbeiter ihre Trunkenheit sofort bemerkt und die Polizei alarmiert hatten. Ihre spätere Verurteilung führte nun zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot.
Die Frau war selbst mit dem Auto zum Bewerbungsgespräch in das Altenheim gefahren. Bei ihrer Ankunft nahm die Personalverantwortliche starken Alkoholgeruch wahr und informierte die Behörden. Ein von Polizeibeamten durchgeführter Alkoholtest ergab einen Blutalkoholspiegel von 4,75 Promille – ein Wert, der die gesetzliche Obergrenze von 0,5 Promille für Autofahrer bei Weitem übersteigt.
Zunächst wurde die Frau vor Gericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, und in einem zweiten Verfahren wurde sie wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro und entzog ihr den Führerschein für mindestens sechs Monate.
Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen, die extrem alkoholisiertes Fahren nach sich ziehen kann. Die Entziehung des Führerscheins und die finanzielle Strafe spiegeln die klare Haltung des Rechtssystems zu solchen Verstößen wider. Zudem scheiterte die Frau mit ihrer Bewerbung im Seniorenheim.






