BGH verhandelt über Schufa-Scores: Wie transparent muss die Bonitätsbewertung sein?
Reingard FaustBGH verhandelt über Schufa-Scores: Wie transparent muss die Bonitätsbewertung sein?
Bundesgerichtshof entscheidet über Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer Grundsatzentscheidung im Streit um die Transparenz der Bonitätsbewertung durch die Schufa. Fünf Privatpersonen werfen dem Unternehmen vor, dass die aktuellen Angaben zur Berechnung der Schufa-Scores unzureichend seien. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Schufa die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Transparenz automatisierter Bewertungen erfüllt.
Kern des Rechtsstreits ist die Frage, wie detailliert die Schufa über ihr Scoring-System Auskunft geben muss. Die Kläger fordern tiefere Einblicke in die Berechnungslogik, während das Unternehmen betont, dass seine bisherigen Offenlegungen bereits den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Bewertungsmodell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Es berücksichtigt zwölf klar definierte Kriterien, und das Unternehmen behauptet, dass dieses Modell künftige rechtliche Standards übertreffe. Verbraucher können demnach nachvollziehen, welche Faktoren ihren Score beeinflussen, und diese selbst überprüfen.
Ab November 2026 sollen strengere gesetzliche Regelungen für „materielle Scoring-Systeme“ in Kraft treten. Das BGH-Urteil könnte vorab klären, welche Transparenzpflichten die DSGVO für automatisierte Entscheidungsfindung vorsieht – noch bevor die neuen Vorschriften gelten.
Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die aktuellen Angaben der Schufa den DSGVO-Anforderungen genügen. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie transparent datenbasierte Bewertungen in allen Branchen sein müssen. Das Urteil wird sowohl Verbraucher als auch Unternehmen betreffen, die auf automatisierte Scoring-Systeme angewiesen sind.






