17 April 2026, 04:10

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei gefälschter ETA-Reisegenehmigung

Schwarz-weißes Dokument mit handgeschriebener Text, amtlichem Stempel und Farbskalen unten, das eine Belohnung von fünf Emiraten für die Meldung von gefälschten Mardant's Tropfen anzeigt.

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei gefälschter ETA-Reisegenehmigung

Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website für Reisegenehmigungen. Die beiden hatten vor, eine britische Elektronische Reiseerlaubnis (ETA) zu beantragen, wurden jedoch misstrauisch, als die Gebühren ungewöhnlich hoch erschienen. Durch ihr schnelles Handeln konnten sie den Betrugsversuch vereiteln, bevor eine Zahlung erfolgte.

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Die beiden begannen ihre Antragstellung auf einer im Internet gefundenen Seite und gaben persönliche Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Beim letzten Schritt der Zahlungsabwicklung belief sich die Gesamtgebühr plötzlich auf etwa 240 Euro – ein Vielfaches der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person. Als ihnen die Unstimmigkeit auffiel, brachen sie die Transaktion ab und informierten umgehend ihre Bank.

Die Bank sperrte daraufhin die Karte, sodass keine Abbuchung stattfand. Nach dem Vorfall erstattete das Paar am 13. März 2026 Online-Anzeige bei der Polizei. Die Behörden bestätigten, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung unter www.gov.uk/eta gestellt werden müssen.

Die Verbraucherzentrale warnt Reisende vor ähnlichen Betrugsmaschen. Auf ihrer Website www.verbraucherzentrale.de finden sich Tipps, wie man betrügerische ETA-Seiten erkennt, bevor man sensible Daten preisgibt.

Durch ihre Umsicht blieb dem Paar ein finanzieller Schaden erspart. Polizei und Verbraucherschützer raten Reisenden nachdrücklich, für ETA-Anträge ausschließlich die offiziellen Regierungsseiten zu nutzen. Die korrekte Gebühr beträgt weiterhin 18,50 Euro pro Person – ohne zusätzliche Kosten.

Quelle