Brandenburgs Rettungsdienste: Wer zahlt für nicht dringliche Notruf-Einsätze?
Hilda Dussen vanBrandenburgs Rettungsdienste: Wer zahlt für nicht dringliche Notruf-Einsätze?
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat geklärt, wer in Brandenburg die Kosten für Notruf-Einsätze des Rettungsdienstes trägt. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der Cottbus Pläne fallen ließ, Patienten für nicht dringliche Transporte in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sorgt ein Kompromiss zwischen der Stadt und den Krankenkassen dafür, dass Anwohner keine Rechnungen erhalten werden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Krankenversicherungen keine Kosten für sogenannte "Leerfahrten" des Rettungsdienstes übernehmen müssen. Dabei handelt es sich um Einsätze, bei denen kein medizinischer Notfall vorliegt. Das Urteil hat Auswirkungen auf die Finanzierung der Notdienste in der gesamten Region.
In der Regel zahlen Landkreise und kreisfreie Städte die Nottransporte zunächst vor. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten diese Ausgaben anschließend. Streit gab es jedoch darüber, ob die Versicherer auch Fälle übernehmen müssen, in denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht wurden.
In Cottbus hatte die Verwaltung erwogen, Gebühren für Rettungstransporte einzuführen. Nach Verhandlungen einigte sich die Stadt jedoch mit den Krankenkassen – mit dem Ergebnis, dass Patienten keine Rechnungen erhalten werden.
Das Thema gewann an Brisanz, nachdem der Landkreis Märkisch-Oderland als erste Region ankündigte, ab 2025 Gebührenbescheide für Rettungstransporte zu verschicken. Cottbus hat ähnliche Pläne nun jedoch verworfen.
Mit dem Urteil des Gerichts ist klar geregelt, in welchen Fällen die Versicherungen für nicht dringliche Einsätze aufkommen müssen. Die Bewohner Cottbus' müssen keine unerwarteten Kosten für Rettungsdienste fürchten. Die Vereinbarung zwischen Stadt und Krankenkassen sichert zudem die Finanzierung, ohne dass Patienten zusätzliche Belastungen tragen.






