Bundestag beschließt Gesetz für faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen
Berndt MitschkeTariff Loyalty Act Passed - Bundestag beschließt Gesetz für faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen
Der Bundestag hat das Gesetz für faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen verabschiedet, das die Vergabe staatlicher Verträge an faire Lohnstandards knüpft. Die neuen Regelungen verpflichten Unternehmen, die sich um Bundesprojekte bewerben, künftig zu angemessenen Arbeitsbedingungen. Befürworter betonen, dass so sichergestellt wird, dass Steuergelder verantwortungsvolle Arbeitgeber unterstützen.
Das Gesetz gilt für Bundesbau- und Dienstleistungsaufträge ab einem Volumen von mindestens 50.000 Euro, in bestimmten Fällen ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Beschaffungen der Bundeswehr bleiben ausgenommen. Die SPD, die treibende Kraft hinter der Gesetzesinitiative, argumentierte, dass Unternehmen, die von öffentlichen Mitteln profitieren, auch faire Löhne zahlen sollten.
Die CDU/CSU unterstützte das Gesetz, äußerte jedoch Zweifel, ob es die gewünschte Wirkung entfalten werde. Die Grünen und die Linke stimmten zwar zu, kritisierten den Koalitionskompromiss aber als zu lasch. Die AfD lehnte das Vorhaben komplett ab und bezeichnete es als "Zwangs-Tariftreuegesetz".
SPD-Stellvertreterin Yasmin Fahimi verband das Gesetz mit den umfassenderen Infrastrukturplänen der Regierung. Sie betonte, dass faire Löhne die Grundlage für öffentliche Investitionsprojekte bilden sollten.
Das Gesetz bedarf nun der endgültigen Zustimmung im Bundesrat, die für März 2026 erwartet wird. Nach Inkrafttreten wird es auf alle qualifizierten Bundesaufträge in Deutschland anwendbar sein. Die Ausnahmen für Rüstungs- und Lieferverträge bleiben bestehen.
