27 March 2026, 00:14

Bundestag lockert Pflichten für Betriebsärzte und Arbeitssicherheit in KMU

Polizeibeamte in schwarzen Uniformen und Masken stehen vor einer Menge während einer Demonstration, mit einer Brücke und einem Gebäude im Hintergrund.

Bundestag lockert Pflichten für Betriebsärzte und Arbeitssicherheit in KMU

Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Mitarbeitergrenzen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit anhebt. Nach den neuen Regeln müssen kleinere Unternehmen künftig keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr benennen – eine Entlastung, von der Tausende Betriebe profitieren sollen.

Bisher war jeder Betrieb mit 20 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Nun sind Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern von dieser Pflicht befreit. Bei Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten reicht künftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter – sofern sie nicht in Branchen mit erhöhtem Risiko tätig sind.

Durch die Änderung sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jährlich rund 135 Millionen Euro einsparen. Befürworter argumentieren, dass die Reform die finanzielle Belastung verringere und die Effizienz vor allem bei wirtschaftlich angeschlagenen Betrieben steigere.

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Kritiker warnen jedoch, dass weniger Kontrolle zu Lasten der Arbeitssicherheit gehen könnte. Vertreter der Grünen und der Linken äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken für die Beschäftigten. Experten fordern eine genaue Beobachtung der Reformfolgen und schlagen bei nachweisbaren Verschlechterungen der Sicherheitsstandards Nachbesserungen vor.

Die Reform sucht einen Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Entlastung für Unternehmen und dem Erhalt des Arbeitsschutzes. Zwar müssen Betriebe nun weniger verpflichtende Sicherheitsbestellungen vornehmen, doch die Behörden werden genau prüfen müssen, ob sich dadurch die Gefahren am Arbeitsplatz erhöhen. Die langfristigen Auswirkungen auf Kosten und Sicherheit bleiben abzuwarten.

Quelle