DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
Reingard FaustDAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
Neue Regeln für Apotheken bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen an die DAK-Gesundheit treten am 1. Mai 2026 in Kraft
Ab dem 1. Mai 2026 gelten für Apotheken strengere Vorgaben bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen an die Krankenkasse DAK-Gesundheit. Der Versicherer warnt, dass falsche Preis- oder Mehrwertsteuerangaben zu Ablehnungen oder Abrechnungsstreitigkeiten führen können. Apotheken müssen künftig bei der elektronischen Übermittlung finanzieller Daten genauere Richtlinien beachten.
Präzisere Angaben zu Preisen und Mehrwertsteuer erforderlich Nach den aktualisierten Anforderungen sind Apotheken verpflichtet, sowohl Preise als auch Mehrwertsteuerdetails für alle Kostenvoranschläge und Rechnungen anzugeben. Standardmäßig gelten Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer), sofern nicht vertraglich Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) vereinbart sind. Werden Nettopreise angegeben, muss zusätzlich der entsprechende Mehrwertsteuer-Hinweis eingetragen werden – entweder "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)".
Mehrwertsteuer-Kennzeichen bei automatisierter Abrechnung Pflicht Für die automatisierte Abrechnung werden Mehrwertsteuer-Kennzeichen verbindlich. Die Ziffer "1" steht für den regulären Steuersatz, "2" für den ermäßigten Satz. Ausnahmen gelten bei vertraglich festgelegten Bruttopreisen oder Steuerbefreiungen. In diesen Fällen entfällt die Angabe des Kennzeichens, stattdessen müssen spezifische Hinweise wie "Keine MwSt." verwendet werden.
Die DAK-Gesundheit betont, dass Verstöße gegen die neuen Regeln zu abgelehnten Forderungen oder Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung führen können. Ziel der Änderungen ist es, Abrechnungsverfahren zu standardisieren und Fehler in finanziellen Meldungen zu reduzieren.
Klare Mehrwertsteuer-Meldung ab 2026 verpflichtend Das aktualisierte System verlangt von Apotheken eine transparentere Mehrwertsteuer-Dokumentation. Ab dem 1. Mai 2026 können fehlerhafte Übermittlungen Zahlungsstörungen und Streitfälle auslösen. Die Apotheken wurden aufgefordert, ihre Abrechnungsprozesse zu überprüfen, um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen.






