Deggendorfer Giftmord-Prozess: Frau soll Partner mit Thalliumsulfat getötet haben
Adriana HaufferDeggendorfer Giftmord-Prozess: Frau soll Partner mit Thalliumsulfat getötet haben
53-Jährige aus Deggendorf muss sich wegen Mordes verantworten – Prozess beginnt nächste Woche
Vor dem Landgericht Deggendorf beginnt kommende Woche der Prozess gegen eine 53-jährige Frau aus Deggendorf, der vorgeworfen wird, ihren Lebensgefährten mit Thalliumsulfat, einem hochgiftigen Chemikalienstoff, vergiftet zu haben. Die Verhandlung ist auf sieben Tage angesetzt, wobei die Aussagen von 48 Zeugen und fünf Sachverständigen erwartet werden.
Das Opfer, ein Mann, der Anfang 2025 starb, erlitt laut Ermittlern ein multiples Organversagen, nachdem er grippeähnliche Symptome gezeigt und schließlich das Bewusstsein verloren hatte. Als mutmaßliches Motiv gilt eine Affäre, die der Partner der Angeklagten im Jahr 2024 gehabt haben soll.
Die Beschuldigte, eine ukrainische Staatsbürgerin, soll das Thalliumsulfat im November 2024 bei einem Unternehmen in der Ukraine bestellt haben. Die Behörden gehen davon aus, dass sie das Gift im Januar 2025 dem Essen oder Trinken ihres Partners beigemischt hat. Bisher gibt es keine öffentliche Stellungnahme oder Reaktion des ukrainischen Lieferanten zu der Bestellung oder den rechtlichen Konsequenzen.
Mittlerweile hat sich die Tochter des Opfers dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Im Prozess werden Beweise geprüft, die das Gift mit dem Tod des Mannes in Verbindung bringen, darunter medizinische Berichte und forensische Analysen. Je nach Verlauf könnte bereits im Mai ein Urteil fallen.
Der Fall sorgt für Aufsehen, da Thalliumsulfat als Vergiftungsmittel nur selten zum Einsatz kommt. Die Ermittler haben sich besonders auf die Chronologie der Ereignisse konzentriert – von der Online-Bestellung bis zum raschen gesundheitlichen Verfall des Opfers. Die Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht öffentlich geäußert.
Das Gericht wird nun klären, ob die Frau des Mordes durch Vergiftung schuldig ist. Bei einer Verurteilung drohen ihr nach deutschem Recht schwere strafrechtliche Konsequenzen. Das Urteil könnte zudem eine Debatte über den Online-Handel mit Chemikalien und dessen Regulierung anstoßen.






