Deutschland öffnet Türen für ausländische Apotheker gegen Fachkräftemangel
Berndt MitschkeDeutschland öffnet Türen für ausländische Apotheker gegen Fachkräftemangel
Deutschland beschleunigt die Einstellung ausländischer Apotheker, um dem wachsenden Fachkräftemangel in der Branche entgegenzuwirken. Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus Ländern außerhalb der EU vereinfacht. Die Neuregelung soll es ausgebildeten Apothekern aus Drittstaaten erleichtern, in deutschen Apotheken zu arbeiten.
Nach dem neuen Gesetz entfällt für Apotheker mit Abschlüssen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten das bisher aufwendige dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsverfahren. Stattdessen durchlaufen sie eine direkte Kompetenzprüfung. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Entscheidung und bezeichnet sie als notwendigen Schritt, um dem sich verschärfenden Fachkräftemangel zu begegnen.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, was voraussichtlich bereits im Mai geschehen könnte. Bei Zustimmung tritt es am 1. November 2026 in Kraft. Zudem sind Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker erforderlich, um sie mit dem Apothekenversorgungsstärkungsgesetz in Einklang zu bringen.
BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann warnt, dass in den kommenden Jahren ein Mangel an Tausenden Apothekern droht. Die neuen Regelungen bauen bürokratische Hürden ab und ermöglichen es qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, schneller in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Das Gesetz soll den Personalmangel in deutschen Apotheken lindern, indem es die Hürden für im Ausland ausgebildete Apotheker verringert. Nach der Zustimmung des Bundesrats treten die Änderungen Ende 2026 in Kraft – ein wichtiger Schritt, um die Versorgungslücken in der Branche zu schließen, während die Nachfrage nach apothekerischen Dienstleistungen weiter steigt.






