Ein-Prozent-Gehaltserhöhung für Österreichs Spitzenpolitiker ab 2025 beschlossen
Berndt MitschkeEin-Prozent-Gehaltserhöhung für Österreichs Spitzenpolitiker ab 2025 beschlossen
Gehaltserhöhung um ein Prozent für Spitzenpolitiker in Österreich ab 2025 beschlossen
Für das Jahr 2025 wurde eine Gehaltserhöhung um ein Prozent für Österreichs höchste Bundespolitiker genehmigt. Dies ist die erste Anpassung nach drei Jahren eingefrorener Bezüge für viele Amtsträger. Die Erhöhung geht auf einen Vorschlag der Koalitionsparteien im Nationalrat aus der vergangenen Woche zurück.
Betroffen von der Lohnerhöhung sind der Bundespräsident, der Bundeskanzler sowie der Vizekanzler. Zudem gilt sie für alle Regierungsmitglieder, Abgeordnete des Nationalrats und des Bundesrats sowie für den Präsidenten des Rechnungshofs und die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Die Gehälter dieser Funktionen folgen einem gestuften System, das gesetzlich vorgesehen regelmäßig angepasst wird.
Trotz der Erhöhung bleibt die Anpassung unter der Inflationsrate und unterstützt damit die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung. Seit 1997 haben wiederholte Gehaltsstoppungen und unter der Inflation liegende Erhöhungen den realen Wert dieser Bezüge verringert. 2024 erhielten Abgeordnete nur die Hälfte des Inflationsausgleichs, während andere hochrangige Funktionäre überhaupt keine Anpassung erfuhren.
Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS hatten in ihrem Koalitionsabkommen vereinbart, die Bezüge von Politikern schrittweise zu reformieren. Die Finanzierung von Parteien, Parlamentsklubs und Akademien bleibt jedoch für die nächsten zwei Jahre unverändert.
Die einprozentige Erhöhung tritt im kommenden Jahr in Kraft. Sie gleicht die Inflation nicht vollständig aus, beendet aber eine lange Phase stagnierender Löhne für Schlüsselamtsträger. Die Mittel für Parteien und Parlamentsarbeit bleiben laut aktuellem Plan unverändert.






