20 December 2025, 06:41

FC Carl Zeiss Jena vs. City: Wer hat den Heimvorteil auf dem Ernst-Abbe-Sportfeld?

Ein Blick auf ein Stadion mit Spielern auf einem Rasenfeld und einer Gruppe von Zuschauern in den R√§ngen, mit einigen Individuen, die das Spiel in der Vordermannschaft beobachten.

FC Carl Zeiss Jena vs. City: Wer hat den Heimvorteil auf dem Ernst-Abbe-Sportfeld?

FC Carl Zeiss Jena gegen die Stadt: Wer hat im Ernst-Abbe-Sportfeld das Hausrecht?

Teaser: Die Betreibergesellschaft von Carl Zeiss Jena streitet vor Gericht mit der Stadtverwaltung um das Hausrecht im Ernst-Abbe-Sportfeld. Auslöser sind die 61 umstrittenen Stadionverbote. Das Urteil wird kommenden Dienstag verkündet.

Veröffentlichungsdatum: 2. Oktober 2025, 10:03 Uhr MESZ

Schlagwörter: Kriminalität und Justiz, Sport, Fußball, Champions League, europäische Ligen

Artikeltext: Der Rechtsstreit um Stadionverbote im Ernst-Abbe-Sportfeld ist nun vor dem Landgericht Gera gelandet. Dabei geht es um die Frage, wer das Recht hat, Fans aus dem Stadion zu verweisen: die Spielbetriebs-GmbH des FC Carl Zeiss Jena oder die Stadtverwaltung. Eine Entscheidung wird für kommenden Dienstag erwartet, doch das Verfahren könnte sich noch weiter hinziehen.

Im Mittelpunkt des Konflikts stehen 61 Stadionverbote, die am 30. Juli 2025 verhängt wurden. Diese gehen auf eine Anordnung des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen zurück, nachdem es bei einem Spiel am 30. November 2024 zu Ausschreitungen gekommen war. Die Anwältin der Stadtverwaltung argumentierte, die Verbote entsprächen den Stadionregularien und seien durch die Krawalle gerechtfertigt.

Die Spielbetriebs-GmbH des FC Carl Zeiss Jena beantragt nun eine einstweilige Verfügung, um der Stadt zu untersagen, weitere Verbote auszusprechen. Der Verein besteht darauf, dass allein er befugt sei, Personen an Spieltagen den Zutritt zu verweigern. Im Verlauf der Verhandlung deutete der Richter in einer vorläufigen Einschätzung an, dass dieses Recht tatsächlich ausschließlich beim FCC liege.

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Das anstehende Urteil wird die bereits verhängten 61 Stadionverbote jedoch nicht aufheben – diese bleiben vorerst bestehen. Sollte das Gericht zugunsten des Vereins entscheiden, müssten betroffene Fans ihre individuellen Verbote separat anfechten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Fall vor das Oberlandesgericht geht, was das Verfahren länger dauern ließe als die Verbote selbst wirken.

Die kommende Entscheidung wird klären, wer künftig Stadionverbote verhängen darf – die bestehenden Ausschlüsse bleiben davon jedoch unberührt. Betroffene müssen weiterhin eigenständig rechtliche Schritte einleiten, um ihre Verbote zu kippen. Der Streit offenbart die anhaltenden Spannungen um Sicherheit und Zuständigkeiten im Ernst-Abbe-Sportfeld.