Frau erhält Bewährung nach Totschlag ihres Neugeborenen in der Badewanne
Hilda Dussen vanThüringen: Bewährungsstrafe für Mutter nach Neugeborenentod - Frau erhält Bewährung nach Totschlag ihres Neugeborenen in der Badewanne
Eine 38-jährige Frau hat eine Bewährungsstrafe für die Tötung ihres neugeborenen Babys im Oktober 2023 erhalten. Das Landgericht Erfurt verurteilte sie wegen Totschlags, nachdem sie ihr Kind in einer Badewanne zur Welt gebracht und es anschließend im Wasser zurückgelassen hatte, wo es ertrank oder erstickte.
Der Vorfall ereignete sich, als die Frau ihr Baby allein in einer gefüllten Badewanne gebar. Medizinische Gutachten bestätigten, dass das Neugeborene bei der Geburt lebensfähig war. Statt das Kind aus dem Wasser zu nehmen, ließ sie es untergetaucht, was zu seinem Tod durch Ertrinken oder Ersticken führte.
Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und verhängte eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ermittlungen ergaben keine früheren Aufzeichnungen über die Identität oder Beteiligung des Vaters. Die Behörden bestätigten zudem, dass es keine Verbindungen zu anderen Meldungen über Literatur, Eisunfälle, Kinderunterbringungen oder Fernsehsendungen gibt.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass die Frau keine Haftstrafe antreten muss, sofern sie keine weiteren Straftaten begeht. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Umstände der Geburt und die unmittelbaren Folgen. Weitere Details zur Vorgeschichte der Mutter oder zur Identität des Vaters wurden nicht öffentlich bekannt gegeben.
