Gefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien nach Unfall geschnappt
Adriana HaufferGefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien nach Unfall geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Seine Flucht hat Bedenken hinsichtlich der Gefängnis-Sicherheitsvorkehrungen und der Praxis, langjährigen Häftlingen Hafturlaub zu gewähren, ausgelöst.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, als er mit einem Motorrad floh. Vor seiner Ergreifung besuchte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum. Seine Flucht endete nach einem Verkehrsunfall in Italien, wo er von den Behörden festgenommen wurde.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach mindestens zehn Jahren Inhaftierung Hafturlaub erhalten. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Entlassungen müssen Häftlinge acht Jahre abgesessen haben und dürfen weder Flucht- noch Rückfallgefahr aufweisen. Die Entscheidungen über Hafturlaub basieren auf einer Verhaltensprognose, doch eine lückenlose Überwachung durch Aufsichtspersonen findet nicht statt.
Benjamin F. hatte vor seiner Flucht bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag kritisierte daraufhin das System und hinterfragte, wie es zu einem solchen Vorfall kommen konnte.
Die Flucht wirft Fragen zur Wirksamkeit der aktuellen Gefängnis-Politik in Niedersachsen auf. Die Behörden prüfen nun die Umstände, die Benjamin F. die Flucht während eines begleiteten Ausgangs ermöglichten. Der Fall könnte zu Änderungen führen, wie Hafturlaub für Hochrisiko-Häftlinge gewährt wird.






