10 February 2026, 14:30

Gericht kippt Waffenentzug für AfD-Mitglieder in Thüringen – ein Präzedenzurteil

Ein Schwarz-Weiß-Foto einer Gruppe von Männern in Militäruniformen, einer sitzend mit einer Waffe in der Hand, mit dem Text "1910-1902 - munte am omisch" unten.

AfD-Mitgliedschaft Allein Nicht Enough für Waffenenteignung - Gericht kippt Waffenentzug für AfD-Mitglieder in Thüringen – ein Präzedenzurteil

Ein Gericht in Thüringen hat entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland (AfD) allein keinen ausreichenden Grund für die Entziehung von Waffenbesitzkarten darstellt. Das Urteil folgt auf Klagen von vier AfD-Mitgliedern, deren Waffenscheine aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit entzogen oder verweigert worden waren. Die Behörden hatten sich dabei auf Einschätzungen des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz gestützt, das den Landesverband der AfD als rechtsextrem einstuft.

Das Verwaltungsgericht Gera urteilte, dass die Thüringer Waffenbehörde rechtswidrig gehandelt habe, indem sie von einer automatischen Unzuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern für den Waffenbesitz ausging. Die Richter argumentierten, dies verstoße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit für politische Parteien. In der Begründung hieß es, dass die Parteizugehörigkeit allein nicht ausreiche, um zu beurteilen, ob jemand eine Gefahr darstelle.

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Das Gericht prüfte zudem, ob der Thüringer AfD-Landesverband mit einer "kämpferisch-aggressiven" Haltung aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands vorgehe. Nach der Auswertung von 37 Äußerungen von AfD-Funktionären über einen Zeitraum von neun Jahren kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Beweise zu widersprüchlich seien, um eine solche Position nachzuweisen. Die Aussagen seien zu unterschiedlich, um eine einheitliche extremistische Strategie zu belegen.

Obwohl das Urteil eine Niederlage für die Thüringer Behörden darstellt, ist es noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der rechtlichen Bedeutung des Falls können noch Revisionen beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Entscheidung betrifft nicht die weitergehenden Einstufungen der AfD durch Bundesbehörden, etwa das laufende Verfahren des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Die vier AfD-Mitglieder behalten oder erhalten ihre Waffenbesitzkarten zurück, sofern keine weiteren Rechtsmittel erfolgreich sind. Das Urteil setzt zudem einen Präzedenzfall: Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei kann nicht alleiniger Grund für die Verweigerung von Waffenscheinen sein. Der Fall könnte nun vor höhere Instanzen gelangen, um eine endgültige Klärung herbeizuführen.