05 February 2026, 00:42

Hessen plant Beamtengehälter bis 2026 zu reformieren – doch Zweifel bleiben

Ein alter deutscher Auslandsanleihe von 1924 mit einer Frauendarstellung, mit Text und Zahlen, die seine Nennwert angeben.

Hessen stellt bis 2026 die Besoldung von Beamten verfassungsgemäß - Hessen plant Beamtengehälter bis 2026 zu reformieren – doch Zweifel bleiben

Die Besoldung der Beamten in Hessen steht seit Jahren in der rechtlichen Kritik. Ende 2021 urteilte ein Gericht, dass die Gehälter zwischen 2013 und 2020 gegen das Grundgesetz verstoßen hätten. Nun hat die Landesregierung Reformen angekündigt – doch es gibt Zweifel, ob sie schnell genug handeln wird.

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Erstmals aufkam die Problematik 2021, als das Verwaltungsgericht Kassel feststellte, dass Hessen seine Beamten sieben Jahre lang unterbezahlt hatte. Das Urteil bestätigte, dass die Gehälter von 2013 bis 2020 verfassungswidrig waren. Dennoch blieben konkrete Maßnahmen aus.

Im November 2025 verschärfte das Bundesverfassungsgericht diese Position, indem es die Beamtenbesoldung in Berlin über Jahre hinweg für verfassungswidrig erklärte. Während sich die Bundesregierung zu dem Thema bisher nicht äußerte, kündigte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) an, das Problem bis 2026 zu lösen.

Die hessische Landesgruppe des Beamtenbunds (dbb) begrüßte Posecks Plan als "längst überfällig". Ende März anstehende Verhandlungen sollen die notwendigen gesetzlichen Anpassungen konkretisieren. Kritiker jedoch bezweifeln, ob das Land seinen Zeitplan einhalten wird.

Ziel ist es, das hessische Besoldungssystem an die aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen. Da bisher jedoch keine konkreten Schritte unternommen wurden, warten die Beamten weiter auf die für nächstes Jahr versprochenen Änderungen.

Falls Hessen sein Versprechen einlöst, könnten die Gehälter der Beamten 2026 angepasst werden. Die anstehenden Verhandlungen werden entscheiden, wie und wann die erforderlichen Korrekturen umgesetzt werden. Bis dahin befindet sich der Prozess noch in der Planungsphase.