Historisches Urteil: Kopftuch-Verbot bei der Polizei ist Diskriminierung
Reingard FaustBundesarbeitsgericht: Fluggastkontrolleurin darf Kopftuch tragen - Historisches Urteil: Kopftuch-Verbot bei der Polizei ist Diskriminierung
Eine muslimische Frau hat einen Diskriminierungsprozess gewonnen, nachdem sie als Sicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg von der Polizei abgelehnt worden war. Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass ihr religiöses Kopftuch kein triftiger Grund für die Absage gewesen sei. Die Entscheidung könnte die Einstellungspraxis für Sicherheitspersonal in ganz Deutschland verändern.
Die Frau hatte sich bei einem Sicherheitsunternehmen beworben, das von der Bundespolizei beauftragt worden war. Obwohl sie alle Qualifikationen erfüllte, wurde ihr die Stelle wegen ihres Kopftuchs verweigert. Das Gericht sah keine Belege dafür, dass das Tragen eines Kopftuchs ihre Aufgaben als Grenzpolizei beeinträchtigen oder zu Konflikten bei Kontrollen führen würde.
Das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass das Ablegen des Kopftuchs eine zwingende berufliche Voraussetzung sei. Nach deutschem Recht gilt die Ablehnung einer Bewerberin aus religiösen Gründen ohne klare Begründung als Diskriminierung. In dem Urteil hieß es zudem, dass die aktuellen Richtlinien der Bundespolizei möglicherweise überarbeitet werden müssten, um Kopftücher für Sicherheitspersonal zuzulassen.
Der Name des beteiligten Sicherheitsunternehmens wurde in dem Verfahren nicht genannt. Die Entscheidung des Gerichts gilt jedoch bundesweit für ähnliche Positionen in der Flugsicherheit.
Das Urteil bestätigt, dass das Tragen eines Kopftuchs die Fähigkeit einer Sicherheitsassistentin, Kontrollen durchzuführen, nicht beeinträchtigt. Arbeitgeber müssen nun sicherstellen, dass ihre Einstellungspraktiken den Antidiskriminierungsgesetzen entsprechen. Die Bundespolizei könnte gezwungen sein, ihre Richtlinien an diesen rechtlichen Präzedenzfall anzupassen.
