HZA-EF: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen SchwarzarbeitZoll durchsucht Unterkunftsbetriebe in Thüringen und Südsachsen
Adriana HaufferHZA-EF: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen SchwarzarbeitZoll durchsucht Unterkunftsbetriebe in Thüringen und Südsachsen
HZA Erfurt: Bundesweite Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit – Zoll prüft Beherbergungsbetriebe in Thüringen und Südsachsen
Hauptzollamt Erfurt – Erfurt – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat bei jüngsten Kontrollen in Thüringen und Südsachsen mögliche Verstöße gegen Arbeits- und Sozialvorschriften aufgedeckt. Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion wurden 46 Gastronomiebetriebe und Beherbergungsstätten überprüft. An der Operation beteiligten sich 110 Beamte; es folgten zahlreiche Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung und Steuervergehen.
Die Kontrollen der FKS fanden Anfang September 2025 statt. Die Beamten befragten 208 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen und prüften die Einhaltung des Mindestlohns sowie der Sozialversicherungspflicht. Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro brutto pro Stunde – eine Vorgabe, die insbesondere die Branche strikt einhalten muss.
Im Verlauf der Aktion stellten die Behörden in 51 Fällen Auffälligkeiten fest, die nun vertieft geprüft werden. Gegen elf Verdächtige wurden Strafverfahren eingeleitet, in neun Fällen drohen Bußgeldverfahren wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung oder unrechtmäßigen Aufenthalt ausländischer Arbeitskräfte. Unterstützt wurde die FKS von der Thüringer Steuerverwaltung, die Bargeldumsätze und Lohnsteuerzahlungen unter die Lupe nahm.
Der Zoll setzt sowohl auf stichprobenartige Kontrollen als auch auf zielgerichtete Prüfungen, um faire Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Staatshaushalt und Sozialsystemen. Die Namen der betroffenen Betriebe wurden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht.
Die Aktion unterstreicht die Bedeutung der Zollbehörden bei der Bekämpfung von Sozialbetrug und der Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen in Schlüsselbranchen. Über das weitere Vorgehen und das Ausmaß der festgestellten Verstöße entscheidet die laufende Auswertung. Für Rückfragen steht das Hauptzollamt Erfurt als Ansprechpartner zur Verfügung.
