06 January 2026, 08:43

Jüdischer Student verklagt FU Berlin wegen mangelnden Schutzes vor Antisemitismus

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung von kämpfenden Menschen.

Klage gegen Universität - Prozess wird fortgesetzt - Jüdischer Student verklagt FU Berlin wegen mangelnden Schutzes vor Antisemitismus

Ein jüdischer Student der Freien Universität Berlin (FU Berlin) klagt gegen die Hochschule, weil sie ihn nach seinen Angaben nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt hat. Lahav Shapira reichte die Klage im Juli 2025 ein und wirft der Universität vor, nach einem gewaltsamen Übergriff im Februar 2024 in Berlin nicht ausreichend gehandelt zu haben. Der Fall soll nun im kommenden Jahr erneut vor Gericht verhandelt werden.

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Der Vorfall, der im Mittelpunkt des Streits steht, ereignete sich im Februar 2024, als Shapira von einem anderen Studenten angegriffen und verletzt wurde. Das Amtsgericht Tiergarten urteilte später, dass die Tat antisemitisch motiviert war, und verurteilte den Angreifer zu drei Jahren Haft.

Shapiras Klage, die am 15. Juli 2025 beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht wurde, wirft der Universität vor, gegen das Berliner Hochschulgesetz verstoßen zu haben. Er behauptet, die FU Berlin habe ihre Pflicht vernachlässigt, Diskriminierung zu verhindern und jüdischen Studierenden in Deutschland ein sicheres Umfeld zu garantieren.

Die Universität weist die Vorwürfe zurück und verweist auf ihre bestehende Antidiskriminierungsrichtlinie sowie eine eigens eingerichtete Stelle für Diversität und Antidiskriminierung. Shapira hält die Maßnahmen der Hochschule jedoch für unzureichend.

Das Verwaltungsgericht Berlin wird die mündliche Verhandlung am 26. Februar 2026 fortsetzen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Universität rechtlich ausreichend gegen Antisemitismus in Deutschland vorgegangen ist.

Die anstehende Gerichtssitzung wird klären, ob die FU Berlin ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Studierenden vor Diskriminierung in den Ferien 2025 nachgekommen ist. Ein Urteil könnte präzedenzwirksam für den Umgang von Hochschulen mit antisemitischen Vorfällen in Zukunft sein. Bis zur Verhandlung 2026 bleibt der Fall in Prüfung.