20 April 2026, 22:10

Komponist Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Tantiemen-Kürzungen um 70 Prozent

Schwarz-weißes Notenblatt für Johann Sebastian Bachs Symphonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel in der rechten unteren Ecke, der "Di-Arezzo Co UK" lautet.

Komponist Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Tantiemen-Kürzungen um 70 Prozent

Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er wirft der Organisation vor, dass ihre geplanten Reformen die Einnahmen von Komponisten zerstören und gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen würden.

Ruzicka hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde eingereicht und fordert die sofortige Einleitung eines Missbrauchsverfahrens. Zudem beantragt er einstweilige Maßnahmen, um eine Abstimmung über die Reformen zu stoppen, die für die GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 vorgesehen ist.

Sein Widerspruch stützt sich auf Prognosen des Deutschen Komponistenverbandes sowie auf interne Daten der GEMA. Demzufolge würden die Änderungen die durchschnittlichen jährlichen Tantiemen der Komponisten um 70 Prozent kürzen. Ruzicka argumentiert, dass solche drastischen Kürzungen es aufstrebenden Komponisten unmöglich machen würden, die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen – und sie damit ihr Stimmrecht in der Versammlung verlieren würden.

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Die Reformen, so Ruzicka, seien nicht ausreichend begründet und würden dauerhaften Schaden anrichten. Ohne ein Einschreiten der Behörden warnt er, könnte das Überleben der ernsten Musik in Deutschland auf dem Spiel stehen.

Die Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt. Sollte sie erfolgreich sein, könnte sie die geplante Abstimmung über die GEMA-Reformen im nächsten Jahr blockieren. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die vorgeschlagenen Kürzungen bei den Tantiemen wie geplant umgesetzt werden.

Quelle