Kreistag bestätigt Heuslers Sieg trotz AfD-Einspruchs gegen Landratswahl
Berndt MitschkeKreistag bestätigt Heuslers Sieg trotz AfD-Einspruchs gegen Landratswahl
Der Kreistag Spree-Neiße hat das Ergebnis der Wahl zum Landrat vom 22. März bestätigt. Der CDU-Kandidat Martin Heusler gewann mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer, die auf 48,5 Prozent kam. Die Entscheidung folgt auf einen Einspruch der AfD wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Wahl.
Die AfD hatte das Wahlergebnis angefochten und auf deutliche Unterschiede im Abstimmungsverhalten hingewiesen. Heusler dominierte bei den Briefwahlen mit 70,6 Prozent, während Beyer bei den Urnenwahlen vorne lag (54,1 Prozent). Zudem stellte die Partei die Frage, warum viele wahlberechtigte Bürger, die Wahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählten.
Die Kreiswahlleiterin wies diese Vorwürfe als unbegründete Vermutungen zurück. Sie betonte, dass eine rechtliche Anfechtung konkrete Beweise für schwerwiegende Verstöße erfordere, die das Ergebnis ungültig machen würden. Solche Nachweise konnte die AfD im Prüfverfahren nicht erbringen.
Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder lehnte den Einspruch der AfD ab und bestätigte damit Heuslers Sieg. Dennoch bleibt der Partei die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Berufung einzulegen.
Mit der Entscheidung des Kreistags bleibt Heuslers Wahlsieg bestehen. Die Bedenken der AfD hinsichtlich Abweichungen bei der Stimmabgabe und der Wahlbeteiligung wurden als nicht ausreichend bewertet, um das Ergebnis anzufechten. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Gerichten, falls die Partei weitere rechtliche Schritte einleitet.






