Matthias Machnig gewinnt jahrelangen Streit um seine Ministerrente
Berndt MitschkeGericht: Ehemaliger Thüringer Wirtschaftsminister Machnig darf Ministeriumsbezüge behalten - Matthias Machnig gewinnt jahrelangen Streit um seine Ministerrente
Matthias Machnig, der ehemalige Thüringer Wirtschaftsminister, hat einen langjährigen Rentenstreit für sich entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob seine Ministerrente wegen früherer Zahlungen als Staatssekretär gekürzt werden durfte. Ein endgültiges Gerichtsurteil bestätigt nun, dass er Anspruch auf die volle Summe hat.
Machnig war von 2005 bis 2009 Staatssekretär im Bundesumweltministerium und erwarb in dieser Zeit Rentenansprüche. Später, als Thüringens Wirtschaftsminister von 2009 bis 2013, bezog er die volle Ministerrente.
Während seiner Amtszeit als Minister erhielt er von der Bundesfinanzdirektion eine gekürzte Rente für seine frühere Tätigkeit. Doch 2013 forderte die Thüringer Landesfinanzdirektion eine Rückzahlung. Sie argumentierte, die gekürzte Rente müsse von seinen Ministerbezügen abgezogen werden.
Machnig zog vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht entschied zunächst, dass das Land die beiden Renten nicht verrechnen dürfe. Der Fall gelangte schließlich vor das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands höchstes Verfassungsgericht. Diese Woche bestätigte das Gericht das vorherige Urteil zugunsten Machnigs.
Das Urteil bedeutet, dass er keine der Ministerrenten zurückzahlen muss. Allerdings bleibt dem Freistaat Thüringen noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Die Entscheidung bestätigt Machnigs Recht, beide Renten ohne Abzüge zu erhalten. Er behält die volle Ministerrente, die ihm während seiner Amtszeit gezahlt wurde. Die Möglichkeit des Landes, das Ergebnis anzufechten, hängt nun von einem letzten Rechtsmittelverfahren ab.
