Minister: Alternative Haftstrafen bleiben unentbehrlich - Minister: Alternative Haftstrafen bleiben unentbehrlich
Überschrift: Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar
Teaser: Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar
Vorspann: Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar
Artikeltext: Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) hat sich gegen eine weitere Lockerung der Ersatzfreiheitsstrafen ausgesprochen. Diese kurzzeitigen Haftstrafen, die oft bei Bagatelldelikten verhängt werden, waren bereits im vergangenen Jahr in ihrer Dauer halbiert worden. Meißner betont, dass eine verlässliche Bestrafung unverzichtbar sei, um Sicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu wahren.
Ersatzfreiheitsstrafen kommen typischerweise bei kleineren Straftaten wie Schwarzfahren oder Ladendiebstahl zur Anwendung. Im Jahr 2022 registrierte Thüringen 1.205 solche Fälle, von denen bis Mitte November 2023 bereits 1.059 vollstreckt wurden. Zwar haben die kürzeren Haftzeiten dazu beigetragen, die Überbelegung in Gefängnissen zu verringern und die Haushalte des Landes zu entlasten. Doch Meißner warnt, dass Wiederholungstäter weiterhin Konsequenzen spüren müssten. Ohne eine konsequente Durchsetzung drohe der Eindruck, der Rechtsstaat sei handlungsunfähig, so die Ministerin.
Sie räumt ein, dass die kurzen Ersatzfreiheitsstrafen einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen und nur begrenzt dazu beitragen, tiefere soziale Probleme zu lösen. Gleichzeitig lehnt Meißner Forderungen nach einer Entkriminalisierung bestimmter Delikte ab. Sie befürchtet, dass ein kostenloser Öffentlicher Nahverkehr missbraucht werden könnte, falls Schwarzfahren nicht mehr geahndet würde. Alternativen zu Ersatzfreiheitsstrafen gibt es bereits, etwa Ratenzahlungen für Geldstrafen, vorübergehende Stundungen oder gemeinnützige Arbeit. Dennoch bleibt Meißner bei ihrer Haltung, dass Strafe eine sichtbare abschreckende Wirkung entfalten müsse.
Die Diskussion um Ersatzfreiheitsstrafen hält an, während Thüringen zwischen Sparmaßnahmen und der Notwendigkeit einer wirksamen Strafverfolgung abwägt. Meißners Position spiegelt die Sorge wider, dass zu viel Milde das Vertrauen der Bürger in die Justiz untergraben könnte. Vorerst bleibt das System bestehen – weitere Reformen sind nicht in Sicht.
