Montafons Kündigungsklage geht vor das Arbeitsgericht – ein Präzedenzfall für den öffentlichen Sektor
Hilda Dussen vanArbeitsgerichte zuständig für die Kündigung von Montavon - Montafons Kündigungsklage geht vor das Arbeitsgericht – ein Präzedenzfall für den öffentlichen Sektor
Arbeitsgerichte für Kündigungsstreit von Montafon zuständig
Arbeitsgerichte für Kündigungsstreit von Montafon zuständig
Arbeitsgerichte für Kündigungsstreit von Montafon zuständig
- Dezember 2025, 16:30 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass der Kündigungsstreit zwischen Guy Montafon und der Stadt Erfurt vor einem Arbeitsgericht verhandelt werden muss. Wie am 2. Dezember 2025 bekannt gegeben wurde, unterliegt der Fall damit dem zivilen Arbeitsrecht. Montafon, der ehemalige Generalintendant des Erfurt Theaters, war nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs entlassen worden.
Der Rechtsstreit begann nach Montafons Entlassung durch die Stadt Erfurt. Die Behörden warfen ihm vor, seine Position als Theaterleiter missbraucht zu haben. Seine Anwälte argumentierten, dass die Kündigung nach Arbeitsrecht und nicht nach verwaltungsrechtlichen Verfahren überprüft werden müsse.
Mit dem Urteil kann Montafon seinen Fall nun vor einem Arbeitsgericht weiterverfolgen. Seine Entlassung wird nach den üblichen arbeitsrechtlichen Verfahren geprüft. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Streitfälle mit Führungskräften im öffentlichen Sektor haben.
