Neue EU-Regel: Ab 19. Juni gilt der Pflicht-"Kündigungsbutton" für Online-Verträge
Reingard FaustNeue EU-Regel: Ab 19. Juni gilt der Pflicht-"Kündigungsbutton" für Online-Verträge
Eine neue EU-Richtlinie verändert die Art und Weise, wie Verbraucher Verträge online kündigen. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen mit Sitz in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Regelung soll die Vertragsbeendigung so einfach gestalten wie den Abschluss selbst.
Die Vorgabe stammt aus einer EU-Richtlinie, die nun in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unternehmen sind verpflichtet, den Button leicht auffindbar und nutzbar zu gestalten – entsprechend der Zugänglichkeit des ursprünglichen Vertragsabschlusses. Nach einem Klick erhalten Verbraucher umgehend eine Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.
Die Richtlinie ändert nichts an den bestehenden Widerrufsrechten, die in der Regel eine 14-tägige Frist zur Stornierung nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt vorsehen. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Auch andere EU-Länder müssen die Regelung in nationales Recht überführen, bevor sie für dortige Unternehmen gilt.
Die Änderung tritt am 19. Juni für in Deutschland abgeschlossene Verträge in Kraft. Sie vereinfacht digitale Kündigungen und stellt sicher, dass Verbraucher ohne Verzögerung einen Nachweis erhalten. Unternehmen ohne den Button riskieren, dass sich das Widerrufsfenster für ihre Kunden verlängert.






