10 May 2026, 16:08

Neue Regeln: Gewalttäter könnten Kontakt zu Kindern verlieren

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Neue Regeln: Gewalttäter könnten Kontakt zu Kindern verlieren

Bundesjustizministerium will Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen

Das deutsche Bundesjustizministerium drängt auf strengere Regelungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Nach einem neuen Entwurf könnten gewalttätige Eltern den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, wenn sie eine Gefahr darstellen. Die geplante Reform zielt darauf ab, Familiengerichten mehr Befugnisse zu geben, um in Hochrisikofällen einzugreifen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Plan vorgelegt, der verhindern soll, dass Täter häuslicher Gewalt mit ihren Kindern in Kontakt treten. Die Maßnahme würde greifen, wenn ein gewalttätiger Elternteil den anderen Elternteil bedroht oder angegriffen hat und dadurch die Sicherheit des Opfers gefährdet ist. Die Familiengerichte sollen dann entscheiden, ob sie vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen – je nach Grad der Bedrohung.

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Ein pauschales Kontaktverbot ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen Richter jeden Fall einzeln prüfen, bevor sie eine Entscheidung treffen. In weniger schweren Fällen könnten begleitete Umgangsregelungen oder andere Auflagen angeordnet werden, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

Die Reform ist Teil einer umfassenden Überarbeitung des Familienrechts. Ihr Hauptziel ist es, sicherere Lebensumfelder für Kinder und Missbrauchsopfer zu schaffen. Falls der Entwurf verabschiedet wird, könnten Gerichte gewalttätigen Eltern den Zugang zu ihren Kindern verwehren, wenn dies notwendig ist. Das Justizministerium betont, dass die Entscheidungen weiterhin im Einzelfall getroffen werden, um Schutz und Gerechtigkeit in Einklang zu bringen. Bevor die Änderungen in Kraft treten, muss das Parlament dem Vorhaben jedoch noch zustimmen.

Quelle