Neue Volksverhetzungs-Anklage gegen Björn Höcke – Immunität aufgehoben
Adriana HaufferNoch kein Verhandlungstermin für Höcke-Prozess am Landgericht - Neue Volksverhetzungs-Anklage gegen Björn Höcke – Immunität aufgehoben
Björn Höcke, ein führender Rechtspopulist der AfD, sieht sich mit neuen Anklagen wegen Volksverhetzung konfrontiert. Der Vorwurf bezieht sich auf einen Telegram-Beitrag aus dem Jahr 2022 und stellt eine weitere juristische Bewährungsprobe für die umstrittene Persönlichkeit dar. Erst kürzlich wurde seine parlamentarische Immunität aufgehoben, um das Verfahren voranzutreiben.
Das Landgericht Mühlhausen hatte die Anklage bereits vor über zwei Jahren zugelassen, doch ein Prozessbeginn steht weiterhin aus. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Beweisanträge gestellt, die das Gericht noch prüft. Zudem müssen weitere verfahrensrechtliche Fragen geklärt werden, bevor der Fall verhandelt werden kann.
Höcke wurde bereits zweimal rechtskräftig verurteilt, weil er bei öffentlichen Auftritten den verbotenen SA-Spruch "Alles für Deutschland" verwendet hatte. Trotz seiner Revisionen bestätigte der Bundesgerichtshof beide Urteile im Jahr 2025. Aktuell sind in Deutschland keine weiteren laufenden Strafverfahren gegen ihn wegen ähnlicher Delikte – etwa der Verwendung von NS-Parolen – bekannt.
Die jüngsten Vorwürfe erweitern Höckes juristischen Werdegang, der bereits zwei rechtskräftige Verurteilungen umfasst. Nun, da die Immunität aufgehoben ist, wird das Gericht nach Klärung der Beweislage und verfahrensrechtlicher Details über die nächsten Schritte entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus.
