Niedersachsen verschärft Kampf gegen Antisemitismus an Hochschulen mit neuen Gesetzen
Hilda Dussen vanUniversitäten sollten in der Lage sein, Studenten wegen Antisemitismus zu exmatrikulieren - Niedersachsen verschärft Kampf gegen Antisemitismus an Hochschulen mit neuen Gesetzen
Niedersächsische Hochschulen sollen mehr Befugnisse gegen Antisemitismus und Diskriminierung erhalten
Die Universitäten in Niedersachsen könnten bald schärfere Möglichkeiten erhalten, um gegen Antisemitismus und Diskriminierung vorzugehen. Geplante Änderungen im Landeshochschulgesetz sollen schnellere Exmatrikulationen von Studierenden ermöglichen, die in Hasskriminalität verwickelt sind. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über zunehmende Belästigungen jüdischer Schülerinnen und Schüler an Schulen und Hochschulen, die von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens thematisiert wurden.
Der Gesetzentwurf würde den Bildungseinrichtungen klarere rechtliche Handhabe gegen schwere Straftaten geben. Studierende, die wegen Volksverhetzung oder ähnlicher Delikte verurteilt wurden, könnten bereits bei der Immatrikulation abgelehnt oder – bei bestehender Einschreibung – exmatrikuliert werden. Ausgeschlossene Studierende dürften sich zudem bis zu zwei Jahre lang nicht erneut einschreiben.
Zudem soll eine Regelungslücke geschlossen werden, die es derzeit ermöglicht, dass in anderen Bundesländern gesperrte Studierende sich in Niedersachsen immatrikulieren können. Der Vorstoß folgt auf Aussagen jüdischer Intellektueller wie Michael Blume, der auf die Belästigungen jüdischer Kinder in Bildungseinrichtungen hingewiesen hatte. Bei einer Gedenkveranstaltung im Landtag betonte Blume, dass sich viele junge Jüdinnen und Juden an Schulen und Hochschulen ungeschützt fühlten. Auch Michel Friedman hatte zuvor über Mobbing gegen jüdische Studierende gesprochen. Seine Äußerungen unterstrichen die Dringlichkeit strengerer Maßnahmen gegen Diskriminierung im Hochschulbereich.
Bei einer Verabschiedung würden die neuen Regeln den Universitäten direktere Instrumente an die Hand geben, um vorfallsbezogene Hassdelikte zu ahnden. Exmatrikulierte Studierende hätten für zwei Jahre kein Rückkehrrecht, während Bewerber mit Verurteilungen wegen schwerer Straftaten abgewiesen werden könnten. Ziel der Änderungen ist es, ein sicheres Umfeld für alle Studierenden in Niedersachsen zu schaffen.
