NRW setzt neue Maßstäbe: Digitale Bildung zwischen Datenschutz und Barrierefreiheit
Reingard FaustMinisterium sucht Rechtsklarheit für digitale Bildung - NRW setzt neue Maßstäbe: Digitale Bildung zwischen Datenschutz und Barrierefreiheit
Bildungsministerium NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an
Bildungsministerium NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an
- Dezember 2025
NRW's Familienministerin Christian Tischner (BSW) hat seit seinem Amtsantritt eine Reihe von Änderungen der Schulverordnungen durchgesetzt. Zu den Reformen gehören die Wiedereinführung von Verhaltensnoten in Grundschulen sowie die Möglichkeit, ab der sechsten Klasse sitzenzubleiben. Damit setzt er Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag mit BSW und SPD um.
Kurz nach seinem Amtsantritt passte Tischner die bestehenden Regelungen an, um Kopfnoten für jüngere Schülerinnen und Schüler wieder einzuführen. Zudem ermöglichte er, dass Lernende ab der sechsten Klasse eine Klasse wiederholen können. Die Anpassungen entsprechen den Zusagen an die Koalitionspartner.
Nun rückt das Ministerium die digitale Bildung in den Fokus. Geplant sind klare Standards für Datenschutz, Barrierefreiheit und digitale Lernwerkzeuge. Ziel ist es, dass Schulen einheitliche Regeln bei der Nutzung von Technologie im Unterricht einhalten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Rechtssicherheit beim digitalen Unterricht. Das Ministerium will klären, wie Schulen mit Daten umgehen, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen unterstützen und Präsenz- mit Fernunterricht verbinden sollen. Zudem werden selbstgesteuerte und hybride Lernmodelle gefördert, um den Unterricht moderner zu gestalten.
Die Neuerungen markieren einen Kurswechsel in der NRW's Bildungspolitik unter Tischners Führung. Die Schulen müssen sich auf neue Bewertungssysteme, Wiederholungsregeln und strengere digitale Vorgaben einstellen. Die Änderungen sollen für mehr Einheitlichkeit sorgen und gleichzeitig rechtliche sowie barrierefreie Anforderungen erfüllen.
