17 April 2026, 16:22

Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter

Konflikt mit der AfD: Meilenstein-Entscheidung zur Staatlichen Neutralität

Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden. Die Entscheidung fällt nach einem langwierigen Rechtsstreit, den der lokale AfD-Verband 2022 angestoßen hatte. Der Fall ist damit jedoch noch nicht abschließend geklärt, da eine weitere Prüfung erforderlich ist.

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Ausgelöst wurde der Streit, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach 2022 die Mitgliedschaft der Stadt in dem Bündnis anfocht. Das Netzwerk, dem 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, setzt sich für die Bekämpfung von rechtsextremen Bestrebungen ein. Finanziert wird es unter anderem aus öffentlichen Mitteln der Stadt Nürnberg und der Metropolregion.

2024 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht zunächst gegen Nürnberg entschieden und die Stadt damit zum Gang in die Berufung gezwungen. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf und erlaubte der Stadt, vorläufig im Bündnis zu bleiben. Gleichzeitig verwies es den Fall jedoch zurück an das bayerische Gericht, das eine vertiefte Prüfung vornehmen muss.

Dabei soll insbesondere untersucht werden, welchen Kernzweck das Bündnis verfolgt und ob Nürnberg einen zu großen Einfluss darauf ausübt. Anfang dieses Jahres hatte das Netzwerk vor den Kommunalwahlen in Bayern eine Kampagne gegen die AfD gestartet – was die Kontroverse weiter anheizte.

Der Rechtsstreit ist damit noch nicht beendet: Das Bayerische Verwaltungsgericht muss den Fall nun neu bewerten. Nürnberg bleibt vorerst Teil des Bündnisses, das weiterhin mit öffentlichen Geldern arbeitet. Die endgültige Entscheidung hängt von der anstehenden Überprüfung der Strukturen und Ziele des Netzwerks ab.

Quelle