Prozess gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haftbefehle aufgehoben
Berndt MitschkeProzess gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haftbefehle aufgehoben - Prozess gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haftbefehle aufgehoben
Gerichtsverfahren gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haftbefehle aufgehoben
Gerichtsverfahren gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haftbefehle aufgehoben
Gerichtsverfahren gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haftbefehle aufgehoben
Ein deutsches Gericht hat die Freilassung zweier Männer angeordnet, die der Beteiligung an einer rechtsextremen Kampfsportgruppe beschuldigt werden. Die Entscheidung folgt einem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Haftbefehle gegen sie aufzuheben. Der Prozess gegen das Duo sowie einen dritten Unterstützer hatte im April begonnen.
Die Gruppe mit dem Namen „Knockout 51“ wird vom Generalbundesanwalt als terroristische Vereinigung eingestuft. Ermittlungen ergaben, dass Mitglieder gemeinsame Trainingseinheiten nutzten, um junge Männer mit nationalistischem Gedankengut anzuwerben. Diese Rekruten wurden anschließend mit rechtsextremer Ideologie indoktriniert.
Marvin W. wird vorgeworfen, an Kampfsport- und Schießtrainings der Gruppe teilgenommen sowie Nachbarschaftspatrouillen durchgeführt zu haben. Patrick W., eine bekannte Figur der rechtsextremen Partei Die Heimat, soll die Organisation unterstützt haben. Kevin N., der als Rädelsführer gilt, wird beschuldigt, an gewalttätigen Einsätzen beteiligt gewesen zu sein.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass die Angeklagten über Notwehr hinausgehende Gewalttaten geplant hätten. Daher müssen die beiden Beschuldigten nun unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Allerdings kann der Generalbundesanwalt noch Berufung gegen die Aufhebung der Haftbefehle einlegen.
Das Verfahren läuft weiterhin, wobei der dritte Unterstützer weiterhin angeklagt ist. Das Urteil des Gerichts bedeutet nicht die Einstellung des Verfahrens, sondern hebt lediglich die sofortige Inhaftierung der beiden Beschuldigten auf. Ein endgültiges Urteil über ihre Beteiligung an den Aktivitäten der Gruppe steht noch aus.
