Prozess um Betrug und Lohnvorenthaltung beginnt in Freiburg
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen mehrfacher Wirtschaftsstraftaten verantworten. Der Angeklagte sieht sich Vorwürfen der Lohnvorenthaltung, des Sozialversicherungsbetrugs sowie des illegalen Bezugs von Corona-Hilfsgeldern ausgesetzt. Die Verhandlung findet vor einem Schöffengericht um 9 Uhr statt.
Die Vorwürfe erstrecken sich über den Zeitraum von März 2020 bis November 2021. In dieser Zeit soll der Mann als Inhaber eines Bau- und Reinigungsunternehmens Löhne von Mitarbeitenden einbehalten und veruntreut haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, mehrere Beschäftigte nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet zu haben, wodurch Beitragszahlungen in Höhe von rund 188.000 Euro ausblieben.
Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Subventionsbetrug vor. Er soll durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an Corona-Soforthilfen erschlichen haben. Im Rahmen des Prozesses werden diese Vorwürfe detailliert geprüft, wobei die genaue Zahl der nicht angemeldeten Beschäftigten in den Gerichtsakten nicht genannt wird.
In der Vergangenheit gab es bereits einen Fall in Verbindung mit dem Unternehmen: 2016 waren 21 bulgarische Arbeitnehmer:innen in ein Projekt involviert. Die aktuellen Anklagepunkte konzentrieren sich jedoch auf jüngere Straftaten. Das Verfahren wird klären, ob der Angeklagte der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Finanzdelikte schuldig ist.
Im Prozess geht es um schwere Vorwürfe wie Betrug und Lohnvorenthaltung. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten erhebliche rechtliche Konsequenzen wegen der vorenthaltenen Beiträge und veruntreuten Gelder. Das Urteil wird nach der Beweisaufnahme durch das Gericht gefällt.






