Rechtsexperte fordert grundlegende Reform des Schwarzfahrparagrafen § 265a
Adriana HaufferRechtsexperte fordert grundlegende Reform des Schwarzfahrparagrafen § 265a
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen in Deutschland
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zum Schwarzfahren. Seiner Ansicht nach belasten die aktuellen Gesetze das Justizsystem unnötig und verstoßen gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Seine Vorschläge zielen darauf ab, zwischen Bagatelldelikten und schwerwiegenden Verstößen klarer zu unterscheiden.
Frister hält es für verfehlt, jedes Schwarzfahren pauschal als Straftat zu behandeln. Einfache Fälle – etwa wenn keine Sperren überwunden werden – stuft er als weniger gravierend ein und für eine strafrechtliche Verfolgung als ungeeignet. Seiner Meinung nach sollten nur besonders verwerfliche Handlungen mit strafrechtlichen Konsequenzen belegt werden.
Der aktuelle § 265a des Strafgesetzbuchs widerspreche dem Grundsatz, dass strafrechtliche Sanktionen nur ultimative Mittel sein dürften, so Frister. Zudem kritisiert er die finanzielle Belastung für den Staat, da Schwarzfahrverfahren keinen resozialisierenden Nutzen brächten. Er verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf solche Delikte zurückgehe.
Obwohl Frister eine vollständige Abschaffung des Paragrafen ablehnt, schlägt er Änderungen vor, um die Gerichte zu entlasten. Strafrechtliche Konsequenzen sollten seiner Meinung nach bei Schwarzfahren im Fernverkehr erhalten bleiben – immerhin betraf 2024 jeder achte gemeldete Fall diese Kategorie. Eine generelle Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit lehnt er jedoch ab.
Fristers Empfehlungen zielen darauf ab, die Flut von Bagatellverfahren einzudämmen. Sein Ansatz würde schwere Verstöße weiterhin ahnden, während geringfügige Fälle milder bewertet würden. Die Reform könnte die künftige Handhabung von Schwarzfahren in Deutschland grundlegend verändern.






