Sachsens Härtefallkommission entscheidet über 1.248 drohende Abschiebungen im Jahr 2022
Adriana Hauffer34 Menschen können als Härtefälle bleiben - Sachsens Härtefallkommission entscheidet über 1.248 drohende Abschiebungen im Jahr 2022
Sachsens Härtefallkommission prüfte im Jahr 2022 insgesamt 1.248 Fälle von Ausländern, denen die Abschiebung drohte. Das Gremium befasst sich mit Einsprüchen, wenn Betroffene schwerwiegende humanitäre oder persönliche Gründe vorbringen. Weitere 68 Fälle entschied Innenminister Armin Schuster (CDU) direkt.
Die Kommission, geleitet von Sachsens Integrationsbeauftragtem Martin Modschiedler, setzt sich aus Vertretern der Kirchen, Verbände, Ministerien und Kommunalbehörden zusammen. Ihre Aufgabe besteht darin zu bewerten, ob abgelehnte Asylbewerber trotz formeller Abschiebungsanordnung im Land bleiben dürfen.
Im vergangenen Jahr erhielten 34 Personen – darunter 14 Kinder – aus humanitären Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis. Die meisten Antragsteller kamen aus Georgien, gefolgt von der Türkei, Venezuela und dem Irak. Von den insgesamt eingereichten Fällen wurden 22 nicht bearbeitet, da sie zurückgenommen oder ausgeschlossen wurden, während zehn weitere noch für 2023 geprüft werden. 2023 gingen 50 neue Anträge ein, die 102 Personen betreffen. Fast 40 Prozent davon waren Minderjährige.
Die Entscheidungen der Härtefallkommission bieten für Menschen mit außergewöhnlichen Umständen, denen die Abschiebung droht, eine letzte Instanz. Die endgültige Genehmigung liegt jedoch beim Innenminister. Die noch anstehenden Fälle in diesem Jahr werden zeigen, ob weitere Familien und Einzelpersonen in Sachsen bleiben können.
