29 December 2025, 04:17

Silvester in Bad Liebenstein: Strengere Feuerwerksregeln für Denkmäler und sensible Bereiche

Eine Gruppe von Menschen, einige in Kostümen, versammelte sich vor einem Gebäude mit sichtbarer Beschriftung und Türen, mit einer Box und einem Feuerlöscher in der Nähe.

Silvester in Bad Liebenstein: Strengere Feuerwerksregeln für Denkmäler und sensible Bereiche

Silvesterfeiern in Bad Liebenstein unterliegen in diesem Jahr strengeren Regeln

Die Behörden haben das Abbrennen von feuerwerk an allen 31 Denkmälern, die von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten verwaltet werden, verboten. Mit dieser Maßnahme sollen historische Gebäude geschützt und Brandrisiken während der Feierlichkeiten verringert werden.

Die Bürger werden zudem aufgefordert, im gesamten Stadtgebiet verantwortungsvoll mit feuerwerk umzugehen – insbesondere in der Nähe sensibler Bereiche wie Krankenhäusern und dem historischen reuter bad. Die Thüringer Burgenverwaltung, die unter anderem für die Burgruine Altenstein sowie das Schloss und die Parkanlagen von Bad Liebenstein zuständig ist, hat an diesen Standorten ein vollständiges feuerwerkverbot verhängt. Zur Einhaltung der Vorschriften sollen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.

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Abseits der Denkmäler bleibt das Abbrennen von feuerwerk auch in der Nähe von Kirchen, Pflegeheimen, Kinderheimen und leicht entflammbaren Bauwerken untersagt. Die Bevölkerung wird daran erinnert, einen sicheren Abstand zu Kulturdenkmälern einzuhalten und feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe dieser geschützten Bereiche zu zünden. Neben Sicherheitsbedenken müssen Anwohner zudem dafür sorgen, dass feuerwerksreste bis zum Morgen des 1. Januar beseitigt werden. Diese Regelung soll Behinderungen für Fußgänger und Fahrzeuge vermeiden. Die Behörden warnen, dass unsachgemäßer Umgang mit feuerwerk weiterhin zu Unfällen, Verletzungen oder Bränden führen kann, wenn Vorsichtsmaßnahmen ignoriert werden. Ausführliche Informationen zu den Feuerwerksvorschriften bietet die Website des Bundesministeriums des Innern unter www.bmi.bund.de.

Das feuerwerksverbot an den Denkmälern gilt während der gesamten Silvesterfeiern. Kontrollteams werden die Einhaltung überwachen, während die Bürger aufgefordert werden, alle Sicherheitshinweise zu beachten. Ziel ist es, Schäden an historischen Gebäuden zu verhindern und die öffentliche Sicherheit während der Feiertage zu gewährleisten.