13 June 2026, 00:15

Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der neuen Förderung

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der neuen Förderung

Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist als vorübergehendes Förderprogramm für die Jahre 2025 und 2026 in Kraft getreten. Es soll energieintensive Unternehmen dabei unterstützen, die steigenden Strom- und CO₂-Kosten zu bewältigen. Die Europäische Kommission hat bereits die Förderrichtlinien für das Programm genehmigt.

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Nach dem neuen Gesetz müssen berechtigte Unternehmen an jedem Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Um förderfähig zu sein, müssen sie zudem mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren. Zudem sind die Betriebe verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen.

Das Programm erstattet bis zu 75 Prozent der indirekten CO₂-Kosten eines Unternehmens. Zudem sieht es einen Ausgleichsmechanismus vor, um einen Teil der steigenden Stromkosten abzufedern. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr beträgt 75 Millionen Euro.

Weitere Informationen zum Programm sind auf der Website der Förderagentur aws verfügbar. Das Programm zielt darauf ab, förderberechtigte Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 durch die Entlastung bei Energie- und CO₂-bedingten Finanzbelastungen zu unterstützen.

Quelle