14 January 2026, 19:02

Streit um „Eberswalder Würstchen“: Droht der Marke der Verlust ihrer Heimat?

Ein Marktstand mit verschiedenen Wurstwaren und anderen Lebensmitteln, mit einem Wasserzeichen auf dem Bild.

Streit um die Verwendung des Markennamens «Eberswalder» bei Wurstwaren - Streit um „Eberswalder Würstchen“: Droht der Marke der Verlust ihrer Heimat?

Ein Streit um die Zukunft der "Eberswalder Würstchen" ist entbrannt, nachdem die EWN Wurstspezialitäten bekannt gab, ihr historisches Werk im Berliner Ortsteil Britz zu schließen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg besteht darauf, dass der Name eng mit der Region Eberswalde verbunden bleiben muss, während das Unternehmen argumentiert, die Marke überall nutzen zu dürfen. Die für Ende Februar geplante Schließung hat die Debatte über regionale kulinarische Traditionen und Markenrechte neu entfacht.

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Im Mittelpunkt des Konflikts steht die kollektive Wort-Bild-Marke "Eberswalder Würstchen", die seit 1995 bei der IHK eingetragen ist. Die 1987 gegründete Marke garantiert, dass nur Hersteller aus dem Raum Eberswalde den Namen verwenden dürfen – vorausgesetzt, sie erfüllen strenge Qualitätsauflagen. Die IHK hat zugesagt, Initiativen zu unterstützen, die die Produktion vor Ort erhalten, und betont, dass die geplante Werksschließung durch EWN – eine Tochter der Zur-Mühlen-Gruppe unter dem Dach von Premium Food (ehemals Tönnies) – nicht dazu führen dürfe, dass die Marke an andere Standorte verlagert wird.

Die Rechtsabteilung von EWN widerspricht dieser Auffassung und behauptet, die eigene Wort-Bild-Marke "Eberswalde" behalte unabhängig vom Produktionsort ihre Gültigkeit. Das Unternehmen argumentiert, der Name könne losgelöst von der kollektiven Marke der IHK genutzt werden. Die Kammer entgegnet, dies untergrabe den eigentlichen Zweck des Markenschutzes: die Bewahrung der regionalen Authentizität. Der Streit offenbart eine rechtliche Besonderheit. Anders als bei "Eberswalder Würstchen" ist die Bezeichnung "Eberswalde" allein nämlich kein geschützter Herkunftsname (g.g.A.) für Schaumwein nach deutschem Recht. Hersteller dürfen Qualitätssekt überall als "Eberswalde" vermarkten, solange er die allgemeinen Standards erfüllt. Bei Würstchen hingegen hält die IHK strengere Regeln ein und erlaubt nur ortsansässigen Verarbeitern, den vollständigen Namen "Eberswalder Würstchen" zu führen.

Mit der Schließung des Britzer Werks ist die Zukunft der "Eberswalder Würstchen" ungewiss. Die Markenregeln der IHK bedeuten, dass andere lokale Hersteller den Namen übernehmen könnten, sofern sie die Qualitätskriterien erfüllen. Gleichzeitig deutet die rechtliche Position von EWN auf eine mögliche Verlagerung der Marke in die Regale anderer Regionen hin. Die Entscheidung wird zeigen, ob die regionale Identität der Wurst erhalten bleibt – oder ob sie sich von ihrer traditionellen Heimat löst.