23 December 2025, 20:19

TA-Luft: Thüringen setzt Fristen für Tierhalter aus

Ein Schüsselchen Fleischcurry mit einem Wasserzeichen in der rechten unteren Ecke.

TA-Luft: Thüringen setzt Fristen für Tierhalter aus

Thüringen setzt Fristen für Umweltauflagen in der Tierhaltung vorübergehend aus

Thüringen hat eine vorübergehende Aussetzung zentraler Umweltschutzfristen für Tierhalter bekannt gegeben. Die Entscheidung betrifft bestehende Betriebe und verschiebt die Einhaltung von Luftqualitätsvorschriften, bis neue EU-Regelungen in Kraft treten. Umweltminister Tilo Kummer hatte die Änderungen vorgeschlagen, die jedoch auf gemischte Reaktionen bei einer jüngsten Umweltministerkonferenz stießen.

Das Land setzt alle Fristen zur Erfüllung der TA-Luft-Anforderungen für bestehende Tierhaltungsanlagen aus. Davon betroffen sind unter anderem Vorgaben zur Emissionsminderung in Ställen, zur Lagerung von Gülle sowie zur Abdeckung von Festmist. Landwirte, die Rinder, Schweine oder Geflügel halten, erhalten damit mehr Zeit, um die Standards umzusetzen.

Die aktualisierten Thüringer Richtlinien sehen zudem neue Flexibilitäten vor: Natürliche Schwimmabdeckungen für Rindergülle und Gärreste – wie sie bereits in Sachsen eingesetzt werden – sind nun zulässig. Diese können Ammoniakemissionen um bis zu 85 Prozent reduzieren. In der Mastgeflügelhaltung könnte der Einsatz zertifizierter emissionsarmer Einstreu wie „ImproBed“ (die Ammoniak um 55 Prozent verringert) den Bedarf an Abluftreinigungssystemen überflüssig machen. Auch neue oder umgerüstete Volierenanlagen für Legehennen könnten auf Abluftreinigung verzichten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Gleichzeitig wurden die Umweltbehörden angewiesen, keine rückwirkenden TA-Luft-Anordnungen für bestehende Betriebe zu erlassen. Die Aussetzung gilt bis nach 2026, wenn mit überarbeiteten EU-Vorgaben gerechnet wird.

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Die Fristverlängerung verschafft Thüringens Landwirten zusätzliche Zeit, sich auf künftige Luftqualitätsregeln einzustellen. Gleichzeitig passt sie sich in die Bestrebungen des Landes ein, praktikable Emissionsminderungsmaßnahmen wie Schwimmabdeckungen oder spezielle Einstreu zu fördern. Die Behörden werden die Einhaltung der Vorschriften überwachen, sobald der neue EU-Rahmen finalisiert ist.