Thüringer Richter erhalten Recht auf Roben – Einheitlichkeit vor Gericht
Hilda Dussen vanRichter dürfen nun Roben tragen - Thüringer Richter erhalten Recht auf Roben – Einheitlichkeit vor Gericht
Richter in Thüringen dürfen nun Roben tragen
Teaser: Richter in Thüringen dürfen künftig Roben tragen
Vorspann: Richter in Thüringen dürfen nun Roben tragen
Richter in Thüringen dürfen bei Verhandlungen künftig Roben tragen. Die Änderung folgt einer kürzlichen Rechtsreform, die vom Thüringer Landtag beschlossen wurde. Betroffen sind zwei Gerichtsstandorte in Thüringen.
Die Außenstellen in Bad Lobenstein und Ilmenau waren nach einer Reform im Jahr 2006 entstanden, bei der die Zahl der Amtsgerichte reduziert worden war. Seitdem fungieren beide Standorte als Zweigstellen größerer Gerichte. Die Entscheidung des Thüringer Landtags ermöglicht es Richtern an diesen Orten nun, ebenfalls Roben zu tragen – und gleicht sie damit an die gängige Gerichtspraxis in Thüringen an.
Die neuen Regelungen schreiben das Tragen von Roben für Richter in Thüringen verbindlich vor, einschließlich der Standorte Bad Lobenstein und Ilmenau. Beide Außenstellen sollen langfristig in ihre Stammgerichte eingegliedert werden, allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Ziel der Novelle ist es, die Amtstracht der Richter in Thüringen zu vereinheitlichen und gleichzeitig berufliche Standards zu wahren.
