18 December 2025, 18:32

Wartburgkreis stoppt umstrittene Katzen-Schutzverordnung kurz vor Inkrafttreten

Eine Katze sitzt auf einem gedeckten Holztisch, mit einem Maschendrahtzaun und Holzbrettern im Hintergrund.

Wartburgkreis stoppt umstrittene Katzen-Schutzverordnung kurz vor Inkrafttreten

Kastration und Kennzeichnungspflicht: Wartburgkreis setzt Katzen-Schutzverordnung aus

Ankündigung: Das Landratsamt des Wartburgkreises hat eine Verordnung zum Schutz herrenloser Katzen (Katzen-Schutzverordnung) erlassen, die ab dem 15. Oktober 2025 in Kraft treten sollte.

Veröffentlichungsdatum: 8. November 2025, 11:00 Uhr MEZ

Am 15. Oktober 2025 sollte im Wartburgkreis eine neue Katzen-Schutzverordnung in Kraft treten. Die Regelung zielte auf das wachsende Problem streunender und freilaufender Katzen, von denen viele in schlechtem Gesundheitszustand in Tierheimen landen. Die Behörden wollten damit das Leid der Katzen verringern und die überlasteten Tierschutzorganisationen entlasten.

Die Tierheime in Eisenach und Bad Salzungen nehmen jährlich Hunderte herrenloser Katzen auf. Viele von ihnen sind abgemagert, verletzt oder krank. Bisherige Maßnahmen wie das Einfangen, Kastration und Wiederfreilassen der Katzen („Catch-Neuter-Release“) zeigten kaum Wirkung, da Katzenhalter ihre Katzen weiterhin unkontrolliert frei herumlaufen ließen.

Die neue Verordnung sah strengere Auflagen vor: Alle Katzen im Wartburgkreis hätten künftig kastriert und mit einer Kennzeichnung versehen werden müssen. Die Umsetzung sollte das Landratsamt koordinieren, während die Gemeinden für lokale Maßnahmen zuständig wären. Tierärzte hätten die Kastrationen, Impfungen und Gesundheitschecks durchgeführt – unterstützt von Tierschutzvereinen und Ehrenamtlichen.

Das Einfangen, Kastration und Zurücksetzen der Katzen („TNR“) wäre von Tierheimen wie den örtlichen Tierschutzvereinen organisiert worden. Kommunale Tieraufseher hätten Logistik, Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften überwacht. Freiwillige Helfer sollten beim Einfangen, Transport und der Nachsorge mitwirken. Der vollständige Verordnungstext war auf der Website des Landkreises unter www.wartburgkreis.de einsehbar.

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Ziel der Regelung war es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen und den Tierschutz zu verbessern. Langfristig erhofften sich die Tierheime weniger streunende, kranke Katzen. Die Verantwortung für die Durchsetzung wäre zwischen Behörden, Tierärzten und Ehrenamtlichen aufgeteilt worden.

Hinweis: Die Verordnung wurde vorerst ausgesetzt. Aktuelle Informationen finden sich auf der Website des Wartburgkreises.