20 December 2025, 19:31

Warum die AfD das 'Handelsblatt' nach der Spionage-Vorwürfen verklagt

Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Tisch und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Warum die AfD das 'Handelsblatt' nach der Spionage-Vorwürfen verklagt

Warum die AfD das Handelsblatt nach den Spionagevorwürfen verklagt

Nach Vorwürfen des thüringischen SPD-Innenministers Georg Maier, die AfD betreibe durch parlamentarische Anfragen Spionage für Russland, verklagt die Partei nun das Handelsblatt, in dem der Politiker seine Behauptungen geäußert hatte. Dahinter steckt ein konkreter Grund.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat rechtliche Schritte gegen das Handelsblatt wegen der Spionagevorwürfe eingeleitet. Im Mittelpunkt des Streits stehen Äußerungen von Innenminister Georg Maier (SPD), die die Partei entschieden zurückweist. Ein Berliner Gericht prüft den Fall nun, nachdem die AfD einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hat.

Auslöser des Konflikts war ein Interview Maiers mit der Zeitung, in dem er der AfD Verbindungen zu Spionageaktivitäten vorwarf. Die Partei wirft dem Handelsblatt vor, die Vorwürfe nicht überprüft und keine Stellungnahme eingeholt zu haben, bevor sie veröffentlicht wurden.

Die Auseinandersetzung spitzte sich zu, als das Blatt Aussagen Maiers abdruckte, die auf mögliche Verbindungen der AfD zu ausländischen Geheimdiensten hindeuteten. Die Partei forderte umgehend eine Richtigstellung und argumentierte, das Medium habe gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen. Als das Handelsblatt eine rechtlich bindende Unterlassungserklärung verweigerte, zog die AfD vor Gericht.

Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde beim Landgericht Berlin eingereicht, wo Richterin Kerstin Wappler den Fall bearbeitet. Die AfD wirft der Zeitung vor, Grundsätze der Berichterstattung über unbewiesene Vorwürfe missachtet und ihr Recht auf Gegendarstellung ignoriert zu haben. Unabhängig davon beruft sich die Partei zudem auf ihre verfassungsmäßigen Rechte bei parlamentarischen Anfragen und verweist auf Schutzbestimmungen der Thüringer Landesverfassung sowie der Geschäftsordnung des Landtags. AfD-Landeschef Björn Höcke ging noch einen Schritt weiter und forderte Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) auf, Maier wegen seiner Äußerungen abzuberufen.

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Die rechtliche Entscheidung liegt nun beim Berliner Gericht, wo die AfD eine weitere Verbreitung der Spionagevorwürfe unterbinden will. Das Handelsblatt hat sich bisher nicht zu dem Antrag auf einstweilige Verfügung geäußert. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter dafür haben, wie Medien künftig mit unbelegten Vorwürfen gegen politische Parteien umgehen.