Was sind die Regeln für Feuerwerk an Silvester? Minister warnt
Hilda Dussen vanWas sind die Regeln für Feuerwerk an Silvester? Minister warnt - Was sind die Regeln für Feuerwerk an Silvester? Minister warnt
Silvesterfeiern in Thüringen: Feuerwerk wieder erlaubt – aber mit strengen Auflagen
In Thüringen wird es an Silvester wieder Feuerwerk geben, doch die Regeln bleiben streng. Gesundheitsministerin Katharina Schenk erinnerte die Bürger daran, verantwortungsvoll damit umzugehen. Die Vorschriften sollen besonders schutzbedürftige Gruppen absichern und Unfälle während der Feierlichkeiten verhindern.
Feuerwerk darf nur zwischen 18 Uhr am 31. Dezember 2025 und 1 Uhr am 1. Januar 2026 gezündet werden. Kaufen und abbrennen dürfen es ausschließlich Erwachsene ab 18 Jahren. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ist vom 29. bis 31. Dezember nur in lizenzierten Geschäften erlaubt – hier sind Ausweiskontrollen Pflicht.
In bestimmten Bereichen ist Feuerwerk verboten, darunter in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kinderheimen. Auch Fachwerkhäuser und Zonen mit örtlichen Verboten fallen unter die Einschränkungen. Ministerin Schenk betonte, dass besonders Rücksicht auf Kleinkinder, ältere Menschen, Haustiere und lautempfindliche Personen genommen werden müsse. Legales Feuerwerk erkennt man an einer Registriernummer, der CE-Kennzeichnung und klaren Gebrauchsanweisungen. Die meisten Unfälle passieren durch Unwissenheit, Leichtsinn oder grobe Fahrlässigkeit. Selbstgebasteltes Feuerwerk oder das Manipulieren von Blindgängern bergen schwere Risiken – bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen. Erwachsene sollen Jugendlichen ein Vorbild sein und mit Feuerwerk verantwortungsbewusst und umsichtig umgehen.
Die Regelungen basieren auf dem deutschen Sprengstoffgesetz, das den Verkauf auf bestimmte Termine beschränkt und Altersnachweise vorschreibt. Die Behörden hoffen, dass die Maßnahmen Unfälle und Störungen verringern. Die Bürger werden aufgefordert, verantwortungsvoll zu feiern und dabei auf die Sicherheit anderer – und der Tiere – zu achten.
