19 April 2026, 06:11

Brandenburg: Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue entlassen

Polizisten vor einer Berliner Volksbank mit Helmen in den Händen und einem Auto auf der rechten Seite, einem Baum auf der linken Seite, Gebäude und Texttafeln im Hintergrund.

Brandenburg: Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue entlassen

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil der Vorinstanz und entschied, dass berechtigte Bedenken hinsichtlich ihrer Bindung an demokratische Werte die Entlassung aus der Ausbildung rechtfertigten.

Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Anwärter zunächst nach Berichten von Ausbildern und Mitanwärtern von der Ausbildung ausgeschlossen. Zeugenaussagen belegten eindeutig verfassungsfeindliche Äußerungen der Männer, was Zweifel an ihrer Eignung für den öffentlichen Dienst aufkommen ließ.

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Nach deutschem Recht müssen Beamte die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist, aktiv unterstützen und verteidigen. Verfassungstreue ist dabei nicht nur eine Erwartung, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den Beruf. Selbst begründete Zweifel an der Verfassungsloyalität einer Person können bereits ausreichen, um eine Entlassung zu rechtfertigen.

Da die Anwärter nur vorläufig im Beamtenverhältnis standen, genossen sie keinen besonderen Kündigungsschutz. Das Gericht urteilte, dass ihr Verhalten den erforderlichen Standards nicht entsprach und ihre Entlassung damit rechtmäßig sei. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.

Das Urteil unterstreicht die strengen Maßstäbe für die Verfassungstreue von Beamten in Deutschland. Beide Männer dürfen ihre Ausbildung nicht fortsetzen, und der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Entlassungen aus ähnlichen Gründen. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass bereits Zweifel an der Bindung einer Person an demokratische Prinzipien zu einer sofortigen Beendigung des Dienstverhältnisses führen können.

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