Bundesregierung ignoriert interne Warnungen zu umstrittenen Asylabweisungen an der Grenze
Reingard FaustBundesregierung ignoriert interne Warnungen zu umstrittenen Asylabweisungen an der Grenze
Deutschlands umstrittene Praxis der Asylabweisungen an der Grenze steht auf wackeligem juristischem Grund
Interne Dokumente belegen, dass Beamte im Innenministerium die Maßnahme wiederholt kritisiert haben. Trotz dieser Bedenken setzt die Regierung die Zurückweisung von Asylsuchenden seit Mai 2025 fort.
Schon im März 2025 hatte die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums in einem Rechtsgutachten Zweifel an der Vereinbarkeit der Praxis mit EU-Vorgaben geäußert. Fachleute argumentierten, Deutschland müsse eine extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit nachweisen, um die Abweisungen zu rechtfertigen. Belege dafür liegen nicht vor.
Ein Beamter bezeichnete den Ansatz als "potenziell brandgefährlich" und "rechtlich nicht haltbar nach EU-Recht". Auch die Abteilung B 2 des Ministeriums warnte vor dem Vorgehen und verwies auf erhebliche rechtliche und politische Risiken. Die Beamten schätzten, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate in Anspruch nehmen würde.
Über 1.300 Seiten interner Akten bestätigen diese Warnungen. Dennoch wurden seit dem 7. Mai durchschnittlich 113 Asylantragsteller pro Monat abgewiesen. Das Ministerium gab nicht bekannt, wie viele Bundesländer oder Kommunen Daten zur Untermauerung der Praxis geliefert haben.
Innenminister Dobrindt setzte die Maßnahme trotzdem durch und unterzeichnete eine Weisung zur Genehmigung der Abweisungen. Kritiker werfen der Entscheidung vor, sie basiere auf keiner tatsächlichen Grundlage, da keine konkrete Krise das Vorgehen rechtfertige.
Die Grenzpolitik bleibt trotz interner Widerstände und rechtlicher Unsicherheiten in Kraft. Ohne Nachweis einer echten Sicherheitsbedrohung hängt ihr Fortbestand von möglichen Gerichtsurteilen ab. Die eigenen Unterlagen des Ministeriums deuten darauf hin, dass die Praxis einer gerichtlichen Prüfung kaum standhalten dürfte.






