DBB warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform im öffentlichen Dienst
Reingard FaustDBB warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform im öffentlichen Dienst
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen bei geplanter Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat die Bundesregierung aufgefordert, ihren Entwurf für die Besoldungsreform im öffentlichen Dienst zu überarbeiten. Die geplante Novelle sieht Änderungen bei der Gehaltsberechnung vor – darunter die Abschaffung des sogenannten „Alleinverdiener-Modells“. Kritiker werfen der Vorlage vor, in zentralen Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu verstoßen.
Der neue Gesetzentwurf geht bei der Bemessung der Bezüge davon aus, dass Beamtinnen und Beamte einen Partner oder eine Partnerin mit einem Jahreseinkommen von rund 20.000 Euro haben. Diese Abkehr vom „Alleinverdiener-Prinzip“ stößt auf Widerstand. Vertreter des öffentlichen Dienstes argumentieren, die Neuregelung knüpfe die Besoldung unzulässig an externe Faktoren und schwäche damit die Rechte der Beschäftigten.
Der DBB befürwortet zwar einige Reformschritte, etwa die Anhebung der Einstiegsgehälter und die Möglichkeit für Neueinstellungen, direkt in die zweite Besoldungsstufe einzusteigen. Teile des Entwurfs bezeichnet der Verband jedoch als „verfassungswidrig“. Die Bedenken konzentrieren sich auf zwei rechtliche Grundsätze: das „Leistungsprinzip“ bei der Besoldung sowie die Pflicht, klare Abstände zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren.
Für Beamte der höheren Laufbahn (Besoldungsgruppe B) fallen die geplanten Erhöhungen geringer aus als für Beschäftigte der unteren Ebenen (Gruppe A). Der DBB kritisiert insbesondere die B-Skala, wo der Unterschied zwischen den Stufen B3 und B4 mit nur 1,6 Prozent hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurückbleibe. Das Bundesinnenministerium hat bisher nicht auf Nachfragen zu diesen Differenzen reagiert.
Der DBB besteht darauf, dass die Bundesregierung die Besoldungsabstände in der B-Skala überprüft und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherstellt. Ohne Korrekturen drohe die Reform an verfassungsgerichtlichen Hürden zu scheitern. Die Forderungen des Verbandes erhöhen den Druck auf die Politik, den Entwurf vor der endgültigen Verabschiedung nachzubessern.






