EU-Methanverordnung: Strengere Regeln, doch Lockerungen im Gespräch
EU-Methanverordnung: Strenge Regeln, aber wachsender Druck auf Lockerungen
Seit August 2024 gilt die Methanverordnung der EU, die Unternehmen strenge Vorgaben zur Erfassung und Reduzierung von Methanemissionen entlang ihrer Lieferketten auferlegt. Nach dem neuen Gesetz müssen Firmen, die Gas in Europa verkaufen – darunter auch US-amerikanische Unternehmen –, Lecks bei der Förderung eindämmen oder mit Sanktionen wie Bußgeldern und Gewinnabschöpfungen rechnen. Doch der Druck, die Durchsetzung zu entschärfen, nimmt zu: Branchenverbände und Regierungen warnen vor möglichen Versorgungsrisiken.
Widerstand gegen die Verordnung gab es bereits vor ihrem Inkrafttreten. Die Regierung unter dem damaligen US-Präsidenten Donald Trump hatte die EU aufgefordert, die Regeln ganz zu streichen oder abzuschwächen, mit der Begründung, sie könnten den Handel beeinträchtigen. Gleichzeitig setzten sich Gaslobbyverbände wie Eurogas für Ausnahmen ein und warnten vor möglichen Engpässen.
Ein kürzlich veröffentlichtes, informelles Papier der Europäischen Kommission deutet nun mögliche Ausnahmetatbestände an – rechtlich verbindlich ist es jedoch nicht. Das Dokument lässt zentrale Fragen offen, etwa was genau als Krisensituation gilt oder wie lange Ausnahmen gelten könnten. Die Behörden sollen im Einzelfall entscheiden, ob Strafen die Versorgung destabilisieren könnten, und Sanktionen gegebenenfalls aussetzen, bis sich die Lage bessert.
Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche teilt die Bedenken der Branche und warnt, die Verordnung könnte die Gasversorgungssicherheit gefährden. Verstöße würden normalerweise mit finanziellen Strafen, öffentlichen Verwarnungen oder Vermögensbeschlagnahmungen geahndet. Doch künftig könnte die Durchsetzung angepasst werden, falls Beamte die Risiken als zu hoch einstufen.
Die Methanverordnung bleibt zwar in Kraft, doch ihre Anwendung könnte flexibler werden. Unternehmen müssen die Emissionsvorgaben weiterhin einhalten, doch in undefinierten Krisensituationen könnten Ausnahmen greifen. Der Ansatz der Kommission lässt Spielraum für Interpretationen – ein Balanceakt zwischen Klimazielen und Energiesicherheit.






