Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Reingard FaustHubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderungen im Strafgesetzbuch vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte stärker zu ahnden. Ziel der Initiative ist es, dass Morde, die allein wegen des Geschlechts des Opfers verübt werden, auch als solche verfolgt und nicht als Totschlag eingestuft werden.
Aktuell können Tötungen, die aus Besitzansprüchen oder kontrollierendem Verhalten resultieren, als Mord gewertet werden. Allerdings werden einige Fälle zu Totschlag herabgestuft, wenn Gerichte eine verminderte Schuldfähigkeit anerkennen. Diese Regelungslücke führt oft zu milderen Strafen, da Totschlag im Gegensatz zu Mord feste Haftzeiten mit garantierter Entlassung vorsieht – während Mord lebenslange Freiheitsstrafen ermöglichen kann.
Hubigs Vorschlag zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem geschlechtsspezifische Motive explizit in den Mordparagraphen aufgenommen werden. Wird das Gesetz verabschiedet, könnte jeder, der eine Frau weil sie eine Frau ist, tötet, wegen Mordes angeklagt werden. Die Ministerin will damit klarere rechtliche Grundlagen für die Verfolgung sogenannter Feminizide schaffen.
Die Änderung würde zwar keinen neuen Straftatbestand schaffen, aber bestehende Definitionen präzisieren. Dadurch würde sichergestellt, dass geschlechtsspezifische Gewalt mit derselben Härte geahndet wird wie andere vorsätzliche Tötungen.
Der geplante Zusatz würde den rechtlichen Schutz für Opfer geschlechterbasierter Gewalt stärken. Bei einer Verabschiedung würde er zudem garantieren, dass Täter:innen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen – einschließlich der Möglichkeit lebenslanger Haftstrafen. Die Reform ist Teil einer größeren Anstrengung, um systemische Defizite bei der Verfolgung solcher Straftaten zu beheben.






